[466]Belehnung (Investitur), Uebertragung eines Lehens durch einen besonderen Act; durch welchen der Lehensvertrag abgeschlossen wird; sie war je nach der Verschiedenheit der Lehen verschieden.
Quelle:
Herders Conversations-Lexikon. Freiburg im Breisgau 1854, Band 1, S. 466.