Belehnung

[466] Belehnung (Investitur), Uebertragung eines Lehens durch einen besonderen Act; durch welchen der Lehensvertrag abgeschlossen wird; sie war je nach der Verschiedenheit der Lehen verschieden.

Quelle:
Herders Conversations-Lexikon. Freiburg im Breisgau 1854, Band 1, S. 466.
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