[743]Cabotage (frz. Cabotahsch), die Küstenschiffahrt, gleich dem damit verbundenen Küstenhandel Vorrecht der Bürger desjenigen Staats, dem die Küste gehört, wenn nicht besondere Verträge anderen Staatsbürgern die Theilnahme gestatten.
Quelle:
Herders Conversations-Lexikon. Freiburg im Breisgau 1854, Band 1, S. 743.