Cartell

[16] Cartell frz., ursprünglich die zu beobachtende Ordnung in den Turnierspielen, die Kampfregeln. Jetzt der Vertrag zwischen zwei oder mehren Staaten wegen gegenseitiger Auslieferung der Kriegsgefangenen sowie der Deserteure und entwichenen Militärpflichtigen. Ferner die schriftliche Herausforderung zum Zweikampf, mit Angabe der Ursache, der Zeit, des Orts und der Art des Zweikampfs; der Ueberbringer heißt C.träger. – C.schiff ist ein Schiff, das in Kriegszeiten die ausgewechselten Kriegsgefangenen führt od. zu Unterhandlungen abgeschickt wird, somit unverletzlich ist.

Quelle:
Herders Conversations-Lexikon. Freiburg im Breisgau 1854, Band 2, S. 16.
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