[139] Clausel, clausula, kurze Nebenbestimmung bei Rechtsgeschäften, um die rechtliche Bedeutung und Wirksamkeit nach der Absicht des Urhebers zu sichern. C. codicillaris, wornach die letzte Verfügung, wenn sie als Testament nicht zu Recht bestehen könnte, wenigstens als Codicill gelten soll. C. derogatoria, die übrigens unwirksame Bestimmung des Testators, daß künftige, gegen das jetzige Testament lautende Verfügungen von ihm ungiltig sein sollen. C. rebus sic stantibus, das Geschäft soll nur gelten, wenn sich die vorausgesetzten Verhältnisse nicht ändern.