[143] Clerc (von Clericus), im engl. und franz. ursprünglich ein Geistlicher; dann Gelehrter, Schreiber, noch jetzt Titel der engl. Secretäre der Gerichts- und Verwaltungsbehörden, in weiterer Abstufung Commis; in Frankreich ist C. ein untergeordneter Geistlicher oder ein Candidat auf das Amt eines Avoué, Huissier, Notars; seine Lehrzeit heißt Clericature (Klerikatühr).