Clerc

[143] Clerc (von Clericus), im engl. und franz. ursprünglich ein Geistlicher; dann Gelehrter, Schreiber, noch jetzt Titel der engl. Secretäre der Gerichts- und Verwaltungsbehörden, in weiterer Abstufung Commis; in Frankreich ist C. ein untergeordneter Geistlicher oder ein Candidat auf das Amt eines Avoué, Huissier, Notars; seine Lehrzeit heißt Clericature (Klerikatühr).

Quelle:
Herders Conversations-Lexikon. Freiburg im Breisgau 1854, Band 2, S. 143.
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