[154] Codicill, ein weniger förmliches Testament, worin Alles angeordnet werden kann, nur keine directe Erbeseinsetzung und keine Enterbung; gewöhnlich Vermächtniß genannt; kann schriftlich und mündlich, öffentlich und privat mit Zuziehung von 5 Zeugen errichtet werden. In manchen Ländern werden für Testamente u. C.e ganz dieselben äußeren Formen gefordert u. ihr Unterschied liegt einzig materiell darin, daß letztere keine Erbeinsetzung enthalten.