Competenz

[178] Competenz, der gesetzliche Wirkungskreis einer Behörde; daher C.streitigkeiten, Streitigkeiten zweier Behörden über die Gränzen ihrer Befugnisse. Rechtswohlthat der C. (beneficium competentiae), im Civilrechte das Recht der Schuldner, bei Fallimenten für sich und die Ihrigen einiges Nothwendige zurückbehalten zu dürfen, z.B. Betten, Kleidungsstücke etc.

Quelle:
Herders Conversations-Lexikon. Freiburg im Breisgau 1854, Band 2, S. 178.
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