[424]Domicilium, lat., Domicil, Wohnsitz einer Person als örtlicher Mittelpunkt ihrer Geschäfte; domiciliren, wohnhaft [424] sein. Domicilirte Wechsel lauten auf einen andern Zahlungsort als den Wohnort des Bezogenen.
Quelle:
Herders Conversations-Lexikon. Freiburg im Breisgau 1854, Band 2, S. 424-425.