Dos

[436] Dos, lat., Mitgift, Heirathsgut, das dem Manne zur Bestreitung der ehelichen Lasten eingebracht oder zugesichert wird. Rührt sie vom Vater her, so heißt sie d. profectitia, von anderer Seite d. adventitia; aus freiem Willen d. voluntaria oder zufolge Gesetz d. necessaria. – Alles Weibervermögen außer der d. heißt Parapherealvermögen, an dem der Mann nur so viel Recht hat als die Frau ihm einräumt. – Im System der vollen ehelichen Gütergemeinschaft hat die d. keinen Platz.

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Herders Conversations-Lexikon. Freiburg im Breisgau 1854, Band 2, S. 436.
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