[437] Dotalgut, vom latein. dos, Güter, welche zur Aussteuer, Ausstattung einer Person, Stiftung oder Anstalt gegeben werden, daher auch Brautschatz, Mitgift, dotales servi, Sklaven, welche der Römer seiner Tochter in die Ehe mitgab; D. der Kirche, der Grundstock des Kirchenvermögens; Dotalbauern, Dotalen, haben das Nutzungsrecht von D., namentlich von Kirchengütern und sind dem Dotalgericht unterworfen.