[700] Fiction, lat. fictio, Erdichtung; im Rechtswesen Voraussetzung eines nichtwirklichen Falls, welcher dennoch die [700] Folgen hat, als wäre er wirklich eingetreten, gewöhnlich jedoch nur eine bloße Form, wenn man z.B. in England ein für gewisse Fälle eingesetztes Rechtsinstitut allgemein machen will.