[43]Geldstrafen, entweder in gerichtlich bestimmter Summe als Strafe, od. als totale oder theilweise Vermögensconfiscation. Letztere verschwindet mehr und mehr u. erstere paßt nur für geringere Vergehen.
Quelle:
Herders Conversations-Lexikon. Freiburg im Breisgau 1855, Band 3, S. 43.