[238] Hauptton, auch Grundton, zunächst soviel als Grundbaß, der tiefste Ton oder Grundton jedes Stammaccords, auf dem dieser aufgebaut ist; sodann derjenige Ton, dessen diatonische Tonleiter bei der Bildung eines Musikstücks zum Grunde liegt, u. dessen Dreiklang stets den Schluß des Stückes machen muß.