Heergewäte

[251] Heergewäte. Die kriegerische Ausrüstung mit Schwert, Harnisch u. Pferd, ging, als ein vorzugsweise männliches Gut, von der gemeinen Erbschaft ausgesondert, auf den nächsten (ausschließl. durch männliche Zeugung verwandten) Schwertmagen über. Unter mehren gleich nahen zog der älteste Schwertmagen das ganze H. od. doch das Schwert voraus. Dieses Institut – als Gegensatz zur weibl. Gerade – kam nur unter den höhern waffenfähigen Ständen u. vorzüglich bei dem sächs. Stamme vor.

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Herders Conversations-Lexikon. Freiburg im Breisgau 1855, Band 3, S. 251.
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