[328]Hofrath, früher Mitglied des gleichnam. Collegiums, das in Regierungsangelegenheiten berathen wurde, auch richterliche Befugnisse ausübte; in neuester Zeit fast überall nur Ehrentitel.
Quelle:
Herders Conversations-Lexikon. Freiburg im Breisgau 1855, Band 3, S. 328.