[137] Medicinalpolizei, Sanitätspolizei, die Anordnungen der Behörden, die öffentliche Gesundheit betreffend (z.B. bei Epidemien); Medicinalverfassung, die Art der Aufsicht, die der Staat [137] über Aerzte (die Ausbildung und Befähigung derselben, zum Theil auch über ihre Praxis), Chirurgen, Geburtshelfer und Apotheker anordnet.