Navigationsacte

[305] Navigationsacte hieß ein Gesetz, welches von dem engl. Parlamente am 9. Oct. 1651 erlassen wurde. Es bestimmte: kein fremdes Schiff darf andere Güter als nur Erzeugnisse seines eigenen Landes einführen; ein solches Schiff muß in England gebaut, zu 2/3 mit Engländern bemannt und von einem engl. Kapitän geführt sein; kein fremdes Schiff darf Rückfracht von England nehmen, ein engl. keine Rückfracht von fremden Ländern, außer sie bestehe in Erzeugnissen jener Länder. Diese Acte war zunächst gegen die Holländer gerichtet, erfuhr zwar einige Beschränkungen und Ausnahmen (zu Gunsten der Hansastädte), wurde aber erst von 1821–49 allmälig aufgehoben, als die Nordamerikaner gegen die Engländer gleichfalls eine N. erließen und andere Staaten Aehnliches drohten; nur in Betreff der Küstenschiffahrt u. der Fischerei bestehen noch für die engl. Schiffe Begünstigungen.

Quelle:
Herders Conversations-Lexikon. Freiburg im Breisgau 1856, Band 4, S. 305.
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