Ordnungsstrafen

[411] Ordnungsstrafen, Disciplinarstrafen, zur Festhaltung von Ordnung u. Disciplin, angewendet auf Angestellte für kleinere Dienstfehler, sowie auf Anwälte und Parteien für ihr Betragen vor Gericht.

Quelle:
Herders Conversations-Lexikon. Freiburg im Breisgau 1856, Band 4, S. 411.
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