Promesse

[622] Promesse (promeß), frz., Versprechen, namentlich das schriftliche, Staatspapiere zu einer bestimmten Zeit um den bedungenen [622] Preis liefern zu wollen; Vermiethung von Loosen bei der gewöhnlichen Lotterie oder bei einem Lotterieanlehen, wonach dem Miether alle höhern Gewinne einer Ziehung, dem Vermiether die kleinsten zufallen sollen.

Quelle:
Herders Conversations-Lexikon. Freiburg im Breisgau 1856, Band 4, S. 622-623.
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