[716]Revocation, lat.-dtsch., Abberufung, Widerruf; Abberufung des mit der Proceßführung Beauftragten von Seiten des Auftragegebers; Revocatorium, Abberufungsschreiben; revociren, abrufen, widerrufen.
Quelle:
Herders Conversations-Lexikon. Freiburg im Breisgau 1856, Band 4, S. 716.