[4]Sabinianer, röm. Rechtsschule, von Capito ausgehend, benannt aber nach dem Anhänger Massurius Sabinus; die S. hingen dem alten jus civile an u. folgten, wo dasselbe nicht ausreichte, dem natürlichen Rechts- u. Billigkeitsgefühl.
Quelle:
Herders Conversations-Lexikon. Freiburg im Breisgau 1857, Band 5, S. 4.