[66]Schatzung, 1) Bemessung der Steuerkraft, Abgabe; 2) im Schuldentrieb der Akt, wodurch die Forderung Pfandrechte auf das in die S. genommene Schuldnervermögen erlangt.
Quelle:
Herders Conversations-Lexikon. Freiburg im Breisgau 1857, Band 5, S. 66.