Stief

[336] Stief-, nur in Zusammensetzungen gebräuchlich, bezeichnet das Verwandtschaftsverhältniß, welches in aufwärts und abwärts steigender Linie durch eine zweite Verheirathung entstanden ist.

Quelle:
Herders Conversations-Lexikon. Freiburg im Breisgau 1857, Band 5, S. 336.
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