[336]Stief-, nur in Zusammensetzungen gebräuchlich, bezeichnet das Verwandtschaftsverhältniß, welches in aufwärts und abwärts steigender Linie durch eine zweite Verheirathung entstanden ist.
Quelle:
Herders Conversations-Lexikon. Freiburg im Breisgau 1857, Band 5, S. 336.