Untersuchungsgefängnisse

[564] Untersuchungsgefängnisse, für Angeklagte, um Flucht od. Unterredungen zu verhindern; daher für diese Zwecke geeignet gebaut; sonst ohne Belästigung des Gefangenen, der noch nicht verurtheilt ist, möglicherweise unschuldig sein kann.

Quelle:
Herders Conversations-Lexikon. Freiburg im Breisgau 1857, Band 5, S. 564.
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