Verruf

[614] Verruf, soviel als übler Ruf; die Herabsetzung od. gänzliche Entwerthung einer Münzsorte; auf der Universität Ehrloserklärung v. Seite der Studenten.

Quelle:
Herders Conversations-Lexikon. Freiburg im Breisgau 1857, Band 5, S. 614.
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