Colibat

[118] Colibat (lat. caelibatus) heißt die Ehelosigkeit. Sie kann entweder eine freiwillige oder eine erzwungene sein. Der Zwang kann im letzteren Falle ein politisch-sozialer, oder ein religiöser oder ein physischer sein. Namentlich aus religiösen Gründen ist meist im Orient und dann in der katholischen Kirche (seit 1074), nachdem schon lange die Virginität als besonders heilig galt, die Ehe verworfen worden. Auch Philosophen haben oft die Ehe verschmäht, so die Epikureer, Spinoza, Leibniz, Kant und Schopenhauer. Aber abgesehen von den Fällen der physischen oder ökonomischen Unfähigkeit zu heiraten, ist kein Mensch lediglich aus sittlichen Gründen verpflichtet, ehelos zu bleiben. Die Ehe ist vielmehr die moralische Vervollkommnung, die der menschliche Geschlechtsverkehr angenommen hat und der Normalzustand der Erwachsenen. Natur und Sitte legen aber bis jetzt bei Eingehung der Ehe dem Manne die Pflicht des Werbens, der Frau die passivere Haltung auf, so daß für die Frau die Ehelosigkeit schon die Zwangslage des Lebens ist, falls sie nicht geworben wird. In diesem Punkte sind Verschiebungen, soweit Konvention und Sitte in Betracht kommen, für die Zukunft[118] wohl denkbar. Dagegen ist die »freie Liebe« unreine sittliche Verirrung.

Quelle:
Kirchner, Friedrich / Michaëlis, Carl: Wörterbuch der Philosophischen Grundbegriffe. Leipzig 51907, S. 118-119.
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