Erkenntlichkeit

[187] Erkenntlichkeit ist die Bereitwilligkeit, die uns erwiesenen Wohltaten als solche anzuerkennen und es durch die Tat zu beweisen, während Dankbarkeit mehr nur den Gemütszustand ausdrückt, in welchem man der genossenen Wohltaten gedenkt.

Quelle:
Kirchner, Friedrich / Michaëlis, Carl: Wörterbuch der Philosophischen Grundbegriffe. Leipzig 51907, S. 187.
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