[325] legal (lat. legalis von lex, Gesetz), gesetzlich, heißt eine Handlung, welche den Vorschriften eines Gesetzes entspricht. Die Legalität steht der Moralität gegenüber; jene ist die ungewollte, diese die gewollte Übereinstimmung unserer Handlungen mit dem Gesetz. Eine Handlung ist nur legal, nicht moralisch (pflichtmäßig), wenn sie zwar dem Gesetz entspricht, aber nicht aus der sittlichen Gesinnung hervorgeht; moralisch ist sie nur, wenn das moralische Gesetz unmittelbar den Willen bestimmt. Hierauf hat Kant hingewiesen. (Kant, Kr. d. prakt. Vernunft, S. 126 ff.) Loyal (franz.) dagegen ist derjenige, welcher seine Pflicht nicht aus Furcht, Egoismus oder Heuchelei, sondern aus Achtung vor dem Staatsgesetze tut.