[452] Prädikat (lat. praedicatum, gr. katêgorêma, katêgoroumenon) heißt dasjenige Glied eines Urteils, welches die Aussage enthält. Bei natürlicher Gestaltung des Urteils ist das Subjekt der zu bestimmende Begriff, das Prädikat die Bestimmung, so daß im Prädikat das wichtige Ergebnis des Urteils liegt.