[477] Quantität (lat. von quantus = wie groß, gr. posotês), Größenbestimmung, Zahlbestimmung, Formbestimmung, wird Dingen, Begriffen und Urteilen zugeschrieben. Die Quantität eines Dinges ist im Gegensatz zu den durch die Sinne in der Empfindung erfaßten Eigenschaften (Qualitäten) die Art der Verbindung, in der diese Eigenschaften gegeben sind. Quantität setzt daher stets Vielheit und Verbindung der Vielheit voraus und erscheint der Vermehrung und Verminderung fähig. Im einzelnen scheidet sich die Quantität in Menge, Zahl, Größe, Grad, Raum, Ziel, Bewegung, Intensität usw. Quantität gilt als die Grundeigenschaft des Objektes, und Reduktion der Qualität auf Quantität ist ein Hauptpunkt der naturwissenschaftlichen Methode, da die Quantitätsbegriffe die allgemeinsten und sichersten sind; daß aber der Begriff der Verbindung ebenfalls seine subjektive Grundlage hat und auch nur den Dingen in Beziehung auf ein Subjekt zukommt, hat Kant richtig bestimmt. Damit ist freilich über das Wesen und den Ursprung der Quantitätsbegriffe im allgemeinen nicht entschieden. Der höchste und allgemeinste unter ihnen ist der Begriff der Zahl. Dieser erhebt sich, wenn er auch nur im Zusammenhange mit der Erfahrung gewonnen wird, am meisten über dieselbe, alle anderen sind in stärkerem Maße empirischen Ursprungs. – In der Logik bezeichnet die Quantität eines Begriffs seinen Umfang, d.h. die Menge von Dingen oder Begriffen, denen er als Merkmal zukommt. – Die Quantität eines Urteils dagegen richtet sich nach dem Umfang seines Subjekts, ist also die Bestimmung, ob das Urteil vom ganzen Umfange des Subjekts ausgesagt wird oder von einem Teile. Quantitativ unterscheidet man also die universalen und die partikulären (auch die singulären) Urteile.