[655]Tugendpflichten (lat. officia honestatis) sind nach der älteren Ethik solche Pflichten, die bloß dem freien Selbstzwange, nicht dem anderer Menschen entstammen. Vgl. Pflicht.
Quelle:
Kirchner, Friedrich / Michaëlis, Carl: Wörterbuch der Philosophischen Grundbegriffe. Leipzig 51907, S. 655.