Sparsamkeit.

[49] Zweckmäßige, ausgiebige Verwendung der zu gebot stehenden Mittel ist Sparsamkeit. Die zweckmäßige Verwendung setzt einen Voranschlag voraus, und die Innehaltung dieses Voranschlages bedingt Einrichtung nach den vorhandenen Mitteln und schützt vor Schulden. Zur ausgiebigen Verwendung gehört nicht nur Kenntnis der besten Einkaufsquellen, sondern auch die unablässige Sorge dafür, daß im Hause nichts umkomme, weder an Nahrungsmitteln noch an Kleidungsstücken. Bei Beachtung dieser Sparsamkeitsregeln wird die Sorge das gemütliche Heim nicht stören; die Sparsamkeit wird nicht in Knickerei oder Versagung des Notwendigen ausarten, sondern sie wird die Zufriedenheit im Gefolge haben.


Quelle:
Samsreither, J. V. & Sohn: Der Wohlanstand. Altona-Hamburg 2[1900], S. 49-50.
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