223.

[63] Wenn der Bräutigam der Braut während der Trauung auf die Zehen tritt, so bekommt er die Herrschaft im Hause.


Aus Teterow. Mohr.

Quelle:
Karl Bartsch: Sagen, Märchen und Gebräuche aus Meklenburg 1–2. Band 2, Wien 1879/80, S. 63.
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