304.

[93] Das Todtenhemd eines Bräutigams darf nicht von seiner Braut genäht werden, damit keine Thränen darauf fallen. Geschieht dieses, so stirbt die Braut auch bald.


Von einem Seminaristen in Neukloster.

Quelle:
Karl Bartsch: Sagen, Märchen und Gebräuche aus Meklenburg 1–2. Band 2, Wien 1879/80, S. 93.
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