341.

[97] Wird eine Leiche beerdigt, so darf keiner von denjenigen, die der Leiche folgen, sich nach der Länge des Leichengefolges umsehen; sonst stirbt noch Jemand von den Bewohnern des Trauerhauses in demselben Jahr.


Aus Neustadt. Von einem Seminaristen aus Crivitz. Aus Karstädt bei Grabow. Seminarist Lienck.

Quelle:
Karl Bartsch: Sagen, Märchen und Gebräuche aus Meklenburg 1–2. Band 2, Wien 1879/80, S. 97.
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