343.

[97] Mit einer Leiche, die zu Grabe gebracht wird, dürfen keine Nebenwege eingeschglagen werden.


Präpositus Schencke in Pinnow bei Schwerin.

Quelle:
Karl Bartsch: Sagen, Märchen und Gebräuche aus Meklenburg 1–2. Band 2, Wien 1879/80, S. 97.
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