[126] Wenn zwei Personen denselben Gedanken haben und sich darauf ertappen, stirbt eine von ihnen binnen Jahresfrist (nach Anderen: so bleiben sie noch ein Jahr lang zusammen).
FS. 545.
Quelle:
Karl Bartsch: Sagen, Märchen und Gebräuche aus Meklenburg 1–2. Band 2, Wien
1879/80, S. 126.