1190.

[229] Ist ein Obstbaum bestohlen, so muß ihm, wenn er wieder Früchte tragen soll, am heiligen Abend ein Schilling geschenkt werden. Dies geschieht, indem mit einem Messer in der Rinde ein Schnitt gemacht und in denselben der Schilling sorgfältig hineingesteckt wird. Die ganze Handlung muß stillschweigend geschehen, und der Schilling darf nur als Silbermünze geschenkt werden.


Seminarist Stübe.

Quelle:
Karl Bartsch: Sagen, Märchen und Gebräuche aus Meklenburg 1–2. Band 2, Wien 1879/80, S. 229.
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