372. Der Teufel ein Fürsprech

[260] Durch die Mark zog ein Landsknecht, der blieb in einer Stadt krank liegen und gab seinen vollen Geldbeutel, den er mit sich führte, der Wirtin, denselben zu verwahren. Dieser gelüstete nach dem Gelde, und ward eins mit ihrem Mann, dasselbe zu verleugnen. Da nun der Landsknecht genesen war und weiterziehen wollte, forderte er sein Geld. Da schrie ihn das Weib an, was er sich zeihe, was er beginne? Sie wisse nichts vom Gelde, habe keins von ihm empfangen, und schalt ihn auf das ärgste. Er nun schalt das Weib wiederum eine untreue Diebin, indem so kam der Wirt hinzu, verteidigte sein Weib und warf den Landsknecht zur Türe hinaus; ziehet der Landsknecht vom Leder, haut in die Türe, stürmt das Haus. Schreit der Wirt: Nachbarjo! – wird gleich ein ziemlicher Zulauf, wird der Landsknecht verstrickt und in Nummer Sicher gebracht, darauf wird Gericht über ihn gehalten und er wegen Haus- und Stadtfriedensbruch, propter vim publicam, zum Schwert begnadigt. Da kam zu dem Gefangenen der Teufel und sagte: So und so steht es mit dir. Willst du dich mir ergeben, so errette ich dir den Hals, willst du nicht, so kostet dich der Handel selbigen. Der Landsknecht war aber keiner von den übel verschrieenen Landsknechten, sondern ehrlich und fromm, und da er sich schuldlos wußte, antwortete er, er wolle lieber zehnmal sterben, als dem Teufel seine Befreiung danken. Da ihm nun der Teufel vergebens die Schmerzen des Todes, den er erleiden sollte, schilderte und jener immer sich gleich und standhaft blieb, so sagte der Teufel endlich: Und ich will dir dennoch helfen, ohne allen Beding und ohne Zusage und Lohn von deiner Seite, damit du siehst, daß der Teufel nicht so schwarz ist, als ihr ihn malt, und auch uneigennützig sein kann. Verlange daher, wenn du vor das Gericht gefordert wirst, um dein Urteil zu vernehmen, einen Rechtsanwalt, einen Fürsprech zum Verteidiger, dann will ich in einem blauen Hut mit weißen Federn in der Nähe stehen, mitten unter den andern Advokaten, kein Advocatus Diaboli, die in der Regel erbärmliche Schächer sind, sondern Diabolus Advocatûm. Dem Landsknecht dünkte solches höfliche Anerbieten des Teufels nicht gegen Gott zu sein, und nahm es an, sintemal doch einem jeden sein Hals lieb ist, und so provozierte er auf einen Fürsprech und deutete auf den Herrn mit dem blauen Hut. Der Teufel verneigete sich sittiglich gegen den Gerichtshof, bat um das Wort, erhielt solches und hub an zu sprechen trotz einem. Er trug den ganzen Handel noch einmal vom Anfang an vor, wie des frommen Landsknechts Vertrauen auf das schändlichste von der falschen Wirtin getäuscht worden sei, wie der Wirt nicht von ungefähr zu dem Hader gekommen, sondern mit seiner schlechten Frau im Einverständnis gewesen und schon im Hinterhalt gelegen habe. Wie ferner der Wirt – welcher mit seinem Weibe mit anwesend war – den Landsknecht zuerst mit tätlicher körperlicher Mißhandlung verletzt und aus dem Hause geworfen, der Landsknecht aber niemand angegriffen, sondern mit seinem Schwert bloß einige unerhebliche Ritze in die Haustüre gehauen, wozu ihn gerechter Zorn über die gegen ihn begangene Untreue hingerissen, daher ihm die zur Last gelegte vis publica gar nicht anzurechnen sei, mindestens nicht bis zur Lebensstrafe.

Nun erhob sich der Wirt und zürnte in ungeschlachter Rede gegen den Teufel: das seien alles Kniffe, Ränke und Rechtsverdrehungen; man kenne wohl das Sprüchwort: Advokaten – Teufelsbraten – Murren auf der linken, Beifall auf der rechten Seite der Zuhörer –, ihn, den Wirt, aber solle gleich der Teufel bei lebendigem Leibe holen, wenn er oder sein Weib je von dem Landsknecht Geld[260] empfangen oder auch nur bei ihm gesehen, und werde ein weiser hoher Gerichtshof sich nicht in seinem nur allzu gerechten Urteil irren lassen durch einen – hier würde der Teufel noch einen ganzen Sack voll Ehrentitel an den Hals geworfen bekommen haben, wenn der Oberrichter den Wirt nicht zur Ordnung gerufen hätte. Der Fürsprech des Landsknechts lächelte, er neigte sich nochmals vor dem Gericht und bat aber ums Wort. Mein Klient, hub er an, hat mir seinen Beutel nebst Inhalt also beschrieben. Derselbe ist von Wildleder, durch langen Gebrauch unsauber, an der einen Schnur, womit er zugezogen wird, hängt ein Ringlein von Messing. In dem Beutel befinden sich fünfzig und fünf kurfürstlich brandenburgische Taler mit dem Bildnis Joachimi, sechs rheinische Goldgülden, zwanzig Schreckenberger, dreizehn sächsische Gröschlein, ferner eine spanische Doppelkrone mit dem Bildnis Königs Philippi, ein Doppeldukaten Herzog Richards von Bayern, Pfalzgrafen bei Rhein, und außerdem noch zwei Schaustücke, eines mit dem Bilde Kaiser Maximiliani, eines mit dem Caroli quinti und endlich ein kupferner Schaupfennig, auf welchem steht: Ehe man brech Treu und Glaub in Not, man soll ehe willig gehn in Tod.

Alle Zuhörer erstaunten über des Fürsprechs treffliches Gedächtnis, am meisten der Landsknecht selbst, denn er hatte dem Teufel von dem Inhalt seines Beutels kein Wort gesagt, kannte so genau gar nicht die Münzen, und was auf ihnen für Schriften geprägt waren, davon konnte er keine einzige lesen.

Will nun ein hoher Gerichtshof, fuhr der Fürsprech weiter fort, die Gnade haben und zwei sichere Boten in dieses unschuldigen Wirtes Haus senden, so dürfen dieselben nur im Hintergebäude hinter dem letzten Schornstein rechter Hand drei Ellen und eine Spanne hoch fühlen, da werden sie die Hände voll Ruß bekommen, und unter diesem Ruß wird sotaner Beutel meines Klienten sich finden lassen.

Die Wirtin tat einen Schrei, und dem Wirt begannen die Kniee zu schlottern, beide aber wurden kreideweiß und fielen auf ihre Knie nieder. Die Boten gingen, und der Teufel sprach: Mit Verlaub, ihr Herren! Machen wir einmal gegen eure Gewohnheit kurzen Prozeß! Dieser Schächer Geständnis leset ihr in ihren Armesündermienen – einen mußt' ich haben, den Gast oder den Wirt – das Weib laß' ich euch, das ist mir zu gefährlich. Der Wirt hat sich mir verschworen, des seid ihr alle Zeugen! – Sprachs – packte den Wirt im Nacken, fuhr mit ihm zum Fenster hinaus und führte ihn über den Markt in den Lüften hinweg, wohin, erfuhr niemand, konnten sich's aber schon denken. So kam der Landsknecht zu seinem Recht und auch wieder zu seinem Gelde.

Quelle:
Ludwig Bechstein: Deutsches Sagenbuch. Meersburg und Leipzig 1930, S. 260-261.
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