3.
[477] Eine Kindbetterin soll so lange kein Weihwasser selbst nehmen, bis sie ausgesegnet ist, sondern sich's geben lassen391.
Hundersingen.
391 | Vielleicht ist dieses ein Anklang an das Gesetz des alten Testaments, wornach die Wöchnerin 80 Tage unrein war und nichts berühren durfte. |