3.

[477] Eine Kindbetterin soll so lange kein Weihwasser selbst nehmen, bis sie ausgesegnet ist, sondern sich's geben lassen391.

Hundersingen.

391

Vielleicht ist dieses ein Anklang an das Gesetz des alten Testaments, wornach die Wöchnerin 80 Tage unrein war und nichts berühren durfte.

Quelle:
Anton Birlinger/ M. R. Buck: Sagen, Märchen und Aberglauben. Freiburg im Breisgau 1861, S. 477.
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