190. Kleid oder Schlaufe fordern.

[187] Nach altem Gebrauch und alter Sitte forderte derjenige, welcher den Mörder zur Auslieferung verlangte, »zugleich eine Schlaufe oder ein Kleid des Entleibten.« Oesterreich. Nellenburgische Beamte in Stockach kamen einstens, als ein Mord vorfiel und sie Hohentwiel als zur Herrschaft Nellenburg gehörend ansahen, nach Hohentwiel; der Untervogt mit noch einem Beamten und 26 bewaffnete Männer zu Roß und zu Fuß kamen vor Hohentwiel[187] und verlangten neben der Auslieferung des Mörders »eine Schlaufe oder ein Kleid des Entleibten nach altem Gebrauch«55.

55

Von Martens 55.

Quelle:
Birlinger, Anton: Sitten und Gebräuche. Freiburg im Breisgau 1862, S. 187-188.
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