245. Der Pranger in Ravensburg.

[226] Ein gewisser Simon Keller aus Schaffhausen wurde a. 1645 wegen »Diebstahls auf den Pranger in das Halseisen gestellt, dann mit entblößtem Leib in der Stadt herum geführt[226] und mit Ruten gestrichen, sofort auf den Kreuzwegen verrufen und ihm zu guter Lezt die Stadt Ravensburg und deren Gerichte auf zwanzig Meilen Wegs in der Runde auf einen Tag und 100 Jahre verboten«100.

100

Vgl. Eben II. 100. 101.

Quelle:
Birlinger, Anton: Sitten und Gebräuche. Freiburg im Breisgau 1862, S. 226-227.
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