305.

[315] Bei Taufen in Hundersingen bringt die Gevatterin einen zweifach gewundenen Wachsstengel in die Kirche, der dem Pfarrer gehört, etwa einen Fuß lang; in andern Gegenden, hörte ich mal, soll er so lang sein, als das Kind selber. In dem gewundenen Wachs stecken zwei Sechser: einer für das Waisenhaus und einer für den Priester.

Unmittelbar auf die Taufhandlung fällt die Orgel ein, eine alte Sitte und ein altes Recht des Schulmeisters, wofür er je nach Stand und Vermögen des Täuflings 30-48 kr. erhält. Nachher zieht auf Rechnung des Bauern alles miteinander in's Wirtshaus, wo es äußerst nobel hergeht.

Quelle:
Birlinger, Anton: Sitten und Gebräuche. Freiburg im Breisgau 1862, S. 315.
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