Vorbericht
Darmstadt, im Juli 1834.
Dieses Blatt soll dem hessischen Lande die Wahrheit melden, aber wer die Wahrheit sagt, wird gehenkt; ja sogar der, welcher die Wahrheit liest, wird durch meineidige Richter vielleicht gestraft. Darum haben die, welchen dies Blatt zukommt, folgendes zu beobachten:
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1. Sie müssen das Blatt sorgfältig außerhalb ihres Hauses vor der Polizei verwahren;
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2. sie dürfen es nur an treue Freunde mitteilen;
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3. denen, welchen sie nicht trauen wie sich selbst, dürfen sie es nur heimlich hinlegen;
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4. würde das Blatt dennoch bei einem gefunden, der es gelesen hat, so muß er gestehen, daß er es eben dem Kreisrat habe bringen wollen;
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5. wer das Blatt nicht gelesen hat, wenn man es bei ihm findet, der ist natürlich ohne Schuld.