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[181] Wer auff dem spil verleurt / dem thůt es weh / es můhet jn sein schad / vnd dieweil er sich můtwillig in gefahr gibt / darff ers niemand klagen dann jhm selbs / darumb sůchet ers im nacken vnnd hindern ohren. Zů dem so haben alle die betrübt seind / ein solche geberde / daß sie die hand vnderstützen dem haupt /daß es nicht falle / schlagen vnnd rauffen den kopff /gleich als were durch sein vnachtsamkeyt vnd vnfleiß solches geschehen / darfür er müsse straff leiden.