Es müßt einer frü auffstehn / der iederman köndterecht thůn.
Die größt reichthumb ist / kein gelt begern.
Förcht den der armůt förcht.
[333] Der geltgeitzig armůt für das gröste übel hat / den fleuhe / er wirt nicht nach der liebe mit dir handlen /der nicht gern arm / nach gelt greifft.
Quelle:
Egenolff, Christian: Sprichwörter / Schöne / Weise Klugredenn. Darinnen Teutscher vnd
anderer Spraach-en Höfflichkeit [...] In Etliche Tausent zusamen bracht, Frankfurt/Main 1552.
[Nachdruck Berlin 1968], S. 333.