XII.

[524] Eine drückende Schwermut lag auf mir. Seit das zärtliche Liebesglück meiner Jugend erloschen war, schien aus dem Bau meines Lebens ein tragender Stein herausgefallen. Nur die Zähigkeit, mit der ich mich an die Arbeit klammerte, brachte mich fahrlos über die kritische Zeit der Verzweiflungsstimmungen hinüber. Nach einigen Wochen glaubte ich selber: Nun hast du's überwunden! Aber das war eine Täuschung. Dieses Versunkene, an dem ich in Traum und Wachen gehangen, stieg immer wieder aus der Tiefe herauf und sah mich mit klagenden Augen an – oder es zeigte mir ein helles Lächeln der Vergangenheit, ließ mich der wirklichen Dinge vergessen und machte mich träumen. So blieb's drei Jahre lang – bis ich in der gleichen Stunde, in der das Flammengewoge des Wiener Ringtheaters die Millionenstadt[524] an der Donau in Schreck und Aufruhr versetzte, das feste, dauernde Glück meines Lebens mit zitternden Armen umschloß. Und auch dann noch, neben meinem frohen und lachenden Lebensglücke, ging immer dieses leise, aus Wehmut und Dankbarkeit gemischte Erinnern einher. Was Leben heißt, das ist ein ruheloses Erzeugen, Töten und Wiedererschaffen. –

War meine Arbeit in jener Schwermutszeit eine ›Goldamsel‹? Das ist ein Wesentliches in meinem Dasein: wenn ich unterzugehen drohte, war mir immer eine freundliche Leiter nah, über deren Sprossen ich wieder in die Höhe kam. Und so hätt' ich auch in jener Krise meines arm und krank gewordenen Herzens keine heilsamere Arbeit finden können, als die glückliche Idee, die mir Professor Rheinhardstöttner für meine Doktordissertation gegeben hatte: eine vergleichende Studie zwischen Rabelais und Fischart.

Ich faßte die Sache als Deutscher mit etwas unwissenschaftlichem Lokalpatriotismus an und verkleinerte zugunsten Fischarts den Meister Rabelais, den ich heute wesentlich anders sehe als damals vor dreiunddreißig Jahren. Die Arbeit, die ich bei solcher Einseitigkeit schließlich zustande brachte, wurde späterhin von der wissenschaftlichen Kritik[525] sehr schlecht behandelt. Mit Recht. Ich selber denke heute noch viel übler von ihr als meine schärfsten Rezensenten. Und dennoch war diese Arbeit ein Wichtiges und Bedeutungsvolles in meinem Leben, ein glücklicher Fund. Denn Fischarts gesunder und derber Humor, die Innigkeit seiner Menschenliebe und das Versöhnliche seiner Menschenkenntnis wirkten auf mich wie kluge, sänftigende Predigten, die ein heiterer Priester in das Ohr eines Verzweifelten spricht. Fischart festete mein Rückgrat wieder, gab mir neue Liebe zu den Menschen, neuen Glauben an das Leben, Mut für neue Wege.

Daneben begann ich, halb noch meiner Schwermut gehorchend, Mussets Rolla zu übersetzen und konzipierte ein mondaines Epos »Alfred«, in dem ich das Schicksal eines Freundes, der aus Liebe für eine Verlorene zum Selbstmörder geworden, mit den Schmerzen meiner eigenen Seele zusammenwob:


»Schwinge, mein Herz, das Weihrauchfaß

Der alten Erinnerungen!

Gierig schlagen aus engem Gelaß

Die bläulichen Flammenzungen.

Bläulich wirbelt der Weihrauchduft

Zur Höhe – nun will ich senken

Singend hinab in die tiefe Gruft

Mein quälendes Gedenken.«[526]


Dieses Epos blieb Fragment. Nur drei Gesänge entstanden. Je stärker Fischarts blühender Humor auf mich einwirkte, je häufiger er mich lachen machte, umsomehr beruhigten sich diese gereizten Trauerklänge im Viervierteltakt.

An manchen Abenden, wenn die Stille meiner Bude lastend auf mir lag, suchte ich eine Gelegenheit, um mich so recht von Herzen auslachen zu können: ich besuchte Binders Volkstheater, wenn ein klassisches Stück gespielt wurde. Da konnte man Tränen lachen. Die vordersten Bänke waren immer dicht mit Studenten besetzt, die lustig mitmimten und den an Gedächtnisschwäche leidenden Schauspielern die fürchterlichsten Dinge und alle geflügelten Zitate der Welt soufflierten. Wenn in diesem Theater Goethe gespielt wurde, waren immer auch Homer und Shakespeare, Schiller, Grabbe, Wilhelm Busch und Saumüller auf der Bühne. Besonders der alte Direktor Binder verstand es mit fabelhaftem Geschick, alle aus dem Zuschauerraum abgeschnellten Zitate wie dicke Fliegen aufzufangen und seiner Rolle einzuverleiben. Als Mephisto verhörte er sich einmal; er trat mit dem Schatzkästlein in Gretchens Zimmer, roch natürlich gleich die Unschuld dieses Raumes und schnupperte wie ein Fuchs, der eine Wildente[527] fliegen sieht. Diese Nuance verleitete einen Zuschauer der ersten Bank, dem Direktor zu soufflieren: »Ich wittere Menschenfleisch!« Der alte Mime verstand nicht richtig, drückte die Faust auf den Magen, illustrierte sehr drastisch ein Unbehagen seiner Gedärme und sagte melancholisch: »Ja, ja, das bittere Menschenfleisch! Mir scheint, ich habe da wieder einmal des Guten zuviel getan. Denn gestern verschlang ich sieben Kardinäle als Hauptgericht und eine Nonne als Dessert!« Weil er mit seiner extemporierenden Prosa immer wieder den Anschluß an den Goetheschen Reim zu finden suchte, setzte er noch hinzu: »Dessert – Ja, solche Kost ist schwer!« Wir brüllten vor Vergnügen und klatschten Beifall.

Um diese Zeit geriet ich in eine Gesellschaft, die mich fesselte: in das sozialdemokratische ›Zeitgeist-Kretzel‹, das seine langatmigen Nachtsitzungen im Café Metropole abzuhalten pflegte. Durch Siegfried Mundy unseligen Angedenkens war ich mit einem jungen Rumänen, Marco Brociner, bekannt geworden. Das war ein netter, liebenswürdiger Mensch, der in München Philosophie studierte und von Heidelberg gekommen war, wo er das erste Kolleg gehört hatte, das über Schopenhauer an einer deutschen Universität gelesen wurde.[528]

Bei unserer ersten Begegnung, als er die enge Freundschaft zwischen Mundy und mir gewahrte, sah er mich verwundert an, und ein mädchenhaftes Erröten huschte über sein gescheites Gesicht. Als wir nach dem Kladderadatsch, den es mit dem Napoleon aus östlichen Bezirken gegeben hatte, einander wieder begegneten, erzählte ich ihm ein bißchen was von der Enttäuschung, unter der ich schwer gelitten hatte. Er gestand: »Ich habe mir gleich gedacht, daß Sie hereinfallen werden. Sie waren für den doch viel zu blond. Das hätt' ich Ihnen voraussagen können.«

»Warum haben Sie es dann nicht getan?«

Er bekam wieder jenes mädchenhafte Erröten. »Das kann man doch nicht!«

»Warum nicht? Eine Wahrheit, die begründet und nützlich ist, kann man doch immer sagen.«

Brociner lachte ungläubig und sah mich wieder so merkwürdig verwundert an. – Manchmal hatte er ganz eigentümliche Worte. Hätt' ich nicht bestimmt gewußt, welch ein gescheiter Mensch er ist, so hätt' ich ihn für ein naives Kind halten mögen. Eines Tages, als uns ein Schornsteinfeger begegnete, fragte Brociner allen Ernstes, so, wie man eine wissenschaftliche Frage erörtert: »Ganghofer, möchten Sie ein Kaminkehrer sein?«[529] Eine Stunde lang debattierte er über alle für einen Schornsteinfeger ›erreichbaren Lebenswerte‹. Und auf der Oktoberfestwiese, vor der Bude, in der die Heringe gebraten wurden, fragte er gedankenvoll: »Ganghofer! Müßten wir uns das gefallen lassen, wenn wir zufällig Heringe geworden wären?« Und beim Anblick eines Plakates mit der Aufschrift: »Vor Taschendieben wird gewarnt!« – sagte er nachdenklich: »Das ist doch sinnlos! Es sollte doch heißen: Taschendiebe werden gewarnt! Die sperrt man doch ein, wenn sie erwischt werden.« Sein rosenfarbener Sozialdemokratismus war an Kant und Schopenhauer geschliffen und hatte lyrische Einschläge. In allen Dingen war er eine ehrliche Natur. Nur wenn er ein hübsches Mädel verehrte, von dem er mir stundenlang vorplauderte, verschwieg er konsequent den Namen und die Wohnung seiner Angebeteten. »Sonst hätten morgen doch Sie das Mädel!« Er überschätzte mich.

Für den sozialdemokratischen »Zeitgeist«, der erst seit kurzem gegründet war, schrieb er satirische Sonntagsplaudereien, durch die er einen Münchener Polizeikommissär mit unerschöpflichen Scherzen über dessen rote Nase zur Verzweiflung brachte. Nach dem pseudonymen Verfasser dieser Späße[530] wurde von der Münchener Polizei gefahndet, wie man in Rußland einen gefährlichen Anarchisten sucht, und ich glaube, die sonst so gemütliche Hermandad der Weinstraße wurde nur deshalb so gereizt gegen die Partei des Zeitgeistes, weil die rote Nase des Polizeikommissärs kein ruhiges Stündlein mehr hatte.

Durch Brociner wurde ich mit den zwei Matadoren des Zeitgeistes bekannt. Der eine war der Buchdrucker, der das junge Blatt materiell über Wasser hielt, ein Erkleckliches für seine ehrliche Überzeugung opferte, mit Stoizismus für seine Gesinnung litt und sich sanguinisch aus Eingesperrtwerden gewöhnte. Der andere war der Chefredakteur, ein Ungar, der für Petöfi schwärmte. Er hatte einen geistvollen Kopf, war eine durch Lebensklugheit gedämpfte Feuerseele und betrieb die Theorie seiner Partei als ernste Wissenschaft, von deren Entwicklung er die Erlösung und das Glück der Menschheit erwartete. Dreimal in jeder Woche, nachmittags von vier bis sechs Uhr, verwandelte sich dieser feuerköpfige Weltumstürzler in einen chevaleresken Hofmann, bürstete den Zylinder, trug schwarzen Gehrock und schwarze Krawatte, zog perlgraue Handschuhe an und gab den königlichen Prinzen Unterricht in der ungarischen Sprache.[531]

Wir viere, zu denen sich noch ein paar junge Heißsporne gesellten, saßen viele Nächte im Café Metropole um einen kleinen Marmortisch und debattierten uns die Köpfe glühend. Meine Belehrung zur Sozialdemokratie gelang nicht recht. Ich hielt diese politische Bewegung für notwendig und nützlich. Aber schon damals, als Dreiundzwanzigjähriger, war ich der Meinung, daß ihre Vorteile für die arbeitende Masse bei einer bestimmten Grenze enden müßten: wenn die Steigerung der Lohnverhältnisse eine solche Preissteigerung der Ware und aller Lebensbedingungen herbeiführen würde, daß der Arbeiter um kein Merkliches besser dran wäre wie früher. Verständige Organisation, Unterstützungsvereine, Krankenkassen, Erweiterung der Schulbildung des Volkes, ausgiebige Ruhetage, Bibliotheken für das Volk, Vermittlung künstlerischen Genusses, den der Arbeiter ohne fühlbares Opfer erschwingen kann, und eine stramme Parteibildung, um solche Forderungen durchzusetzen – ja, da mit war ich restlos einverstanden. Im übrigen ließ ich mir nichts eintrichtern und nichts ausschwatzen und behielt meine eigenen Ansichten, von denen manche den anderen Debattern am Marmortische gefährlich und allzu radikal erschienen. Den schärfsten Widerspruch[532] erfuhr meine Meinung, daß es, statt den Arbeiter zu höherem Lohn zu bringen, viel nützlicher wäre, ihm zu sicherem Besitz zu verhelfen, der ihm, seinem Weib und seinen Kindern Lebensruhe und Freude brächte. Man müßte die Städte anders bauen, nicht in die Höhe, sondern in die Breite, müßte guten und flinken Verkehr schaffen, große und grüne Vorstädte formieren, in denen jeder Arbeiter und jeder kleine Beamte sein eigenes Häuschen erwerben müßte, mit drei, vier Stuben, mit einer netten Küche, an der die Frau ihre Freude hätte, mit einem hübschen Gärtchen, in dem die Kinder sich lustig balgen und die Mutter ihre Rüben aus eigenem Boden zieht. Fabrikbesitzer, Stadt und Staat müßten die Mittel aufbringen, um Millionen solcher Häuschen zu bauen, mit hundertjähriger Abzahlung, so daß die Familie des Arbeiters stabil würde, eine Heimat erhielte, und daß ihr das Wohnen unter eigenem Dach nicht höher zu stehen käme als der Zins in den freudlosen Mietkasernen der Städte. Dabei müßte das ein Selbstverständliches sein, daß Frau und Kind von jeder Fabrikarbeit ausgeschlossen würden. Das Weib müßte sich frisch an Aug und Leib erhalten, um ein Wohlgefallen des Mannes zu sein und gesunde Kinder zu kriegen.[533]

Und die Kinder müßten Zeit haben, sich zu strecken und zu entwickeln, frohe Menschen zu werden.

Das erschien als Utopie. Und es hieß: das wäre nicht zum Vorteil der Partei, der Besitzende wäre kein Kämpfender mehr, sondern ein Zufriedener.

»Aber, Herrgott, das soll ja doch erreicht werden! Was hat denn eure Partei für einen Zweck, wenn sie die armen Leut nicht zufrieden machen, nur in der Unzufriedenheit schüren will?«

Da kam dann der einheitliche Menschenwert und der große Ausgleich aufs Tapet, und es wurde mir das Bild eines Zukunftsstaates entwickelt, vor dem mir gruselte um der Unfreiheit willen, zu der jeder einzelne da gebunden und gefesselt wurde.

»Na, ich danke, in dem Staat möcht' ich nicht leben! Freiheit ist doch unser Bestes. Aber macht diesen Staat einmal, richtet ihn morgen genau so ein, wie ihr's heute träumt! Dann kommt übermorgen ein Starker, Willenskräftiger und Gesunder, wirft euch den ganzen Einheitskrempel über den Haufen, tausend Gläubige rennen hinter ihm her, und alles ist wieder, wie es früher war! Oder schlechter!«

Ich meinte, die Hilfe für die Masse müßte[534] man mit der Hilfe für den einzelnen beginnen, nicht umgekehrt.

Gleichheit aller Menschen, ja, gewiß! An Recht und Pflicht, und vor dem Gesetz. Aber der Begabte und Fleißige soll es im Leben doch weiter bringen können, als der Unbegabte und Faule. Es soll jedem Arbeiter frei stehen, nur acht oder zehn Stunden im Tag zu arbeiten, wenn ihm das so paßt, und wenn er damit die pflichtgemäßen Notwendigkeiten seines Lebens deckt. Doch er soll auch zwölf und sechzehn Stunden arbeiten können, wenn es ihm für sein Vorwärtskommen nötig erscheint und wenn es ihm Freude macht. Die Uniformierung der täglichen Arbeitsleistung nach einer bestimmten Stundenzahl entwertet den Fähigen und bringt den Unfähigen nicht in die Höhe, tötet den gesunden und schöpferischen Ehrgeiz, vermindert die Qualität der Arbeit und verursacht einen Rückgang der Kunstfertigkeit in allem Handwerk.

Man darf den Lebensbedingungen und der Gewinnmöglichkeit nicht eine Grenze nach aufwärts diktieren, nur eine Grenze nach abwärts. In einem zivilisierten Staate kann es Millionäre und Milliardäre schadlos geben, aber keinen Arbeitswilligen, der nicht Arbeit findet, keinen Esel,[535] der an fetter Krippe sitzt, keinen Bettler und keinen Hungernden. Dafür muß der Staat sorgen. Wer lebt und arbeitsunfähig ist, muß am Tage zu essen erhalten, muß reinlich gekleidet werden und zur Nacht sein Bett haben. Wer geboren wurde und arbeiten kann, der muß auch arbeiten, und es muß ihm gerechter Verdienst gesichert werden. Wer mehr lernt und mehr leistet als andere, soll auch besser entlohnt werden. Nicht nur die Kosten der Ausbildung, auch die Jahre, die man in längerem Schulgang verbringt, und die Mühe, die man an seine Schulung wendet, müssen als Kapital gelten, das, sobald es für den Staat nutzbar wird, vom Staat auch zu verzinsen ist. In der Stunde, in der ein junger Mensch in mannsreifem Alter von höherer Schule kommt und seinen Beruf antritt, muß er als Dienstgehalt und Bildungsrente so viel bekommen, daß es ihm möglich ist, einen Hausstand zu gründen und in frisch erhaltener Jünglingskraft ein glücklicher Mensch zu werden, ein froher Vater gesunder und lachender Kinder, die das neue Blut des Staates sind.

Woher der Staat die Mittel nehmen soll, um das alles zu machen?

Was sich da bisher als gut erwiesen, soll beibehalten werden: Gewinn des Staates aus[536] seinem eigenen Besitz (Verkehrsanstalten; Zölle; Waldwirtschaft; Jagdrecht; Bergwerksbetrieb, der ganz zu verstaatlichen wäre; Monopole über alle Bedarfsartikel, die im allgemeinen Interesse den Preisschraubungen durch die private Spekulation entzogen werden müssen; Staatsbanken; Versicherungswesen usw.) und maßvoll gehaltene indirekte Abgaben, die das Leben der Unbemittelten nicht fühlbar belasten. Hoch zu besteuern, bis zu einem Viertel des Einkommens, ist die Ehelosigkeit des Mannes nach Eintritt des heiratsfähigen Alters. Hoch zu besteuern ist aller Luxus und aller Lebensgenuß, den sich nur der reich Bemittelte verschaffen kann: Prunkpferde und Equipagen, luxuriöses Wohnen, überbequemes Reisen, kostbarer Schmuck und Kleiderluxus, Opulenz der Tafel, vornehme Hausführung und Überzahl der Dienstleute, Park- und Waldbesitz, privates Jagdrecht, jede Passion, die nur bei Reichtum möglich ist. Da der Staat jedem Bürger und jeder Bürgerin ein Minimum des Lebensbedarfes garantiert und den Kampf ums Dasein aus dem Menschenleben ausscheidet, ist aller Besitz und Erwerb, der das unbesteuerbare Mindestmaß übersteigt, in wachsenden Sätzen bis zur Hälfte des Einkommens zu besteuern. Es gibt Menschen, die ein Jahreseinkommen[537] von zwei Millionen haben. Können die nicht eine Million leicht abgeben? Wer den Staat um eine Steuer betrügt, dem soll zur exemplarischen Strafe alles genommen werden, was er über das Existenzminimum, über den eisernen Bedarf hinaus besitzt. Und ein Erbrecht soll es nur geben für das Blut der engsten Familie. Stirbt ein Besitzender und es sind nicht Kinder, Kindeskinder und Geschwister da, dann soll alles Erbgut dem Staate gehören. Alles, was Mitgift heißt und Männerkauf wird, soll verboten sein und als Verbrechen gelten. Bei jeder Heirat fällt alles persönliche Eigentum der Braut dem Staate zu. Handlungen gegen das Brautgesetz sind als Verbrechen, als Betrug wider den Staat zu betrachten und werden bestraft wie Unterschleif von Steuern. Das Weib soll gewählt werden um seiner selbst willen, nicht dem Geldsack zuliebe. So wird alles Krankhafte und Minderwertige von der Fortpflanzung ausgeschieden, und das schönste und gesündeste Weib wird den tüchtigsten der Männer wählen. Die Menschheit wird sich veredeln, wird an Lebensfreude und Lebenskraft gewinnen. Der atmende Unwert wird immer seltener werden, wird aussterben.

Gesundes Glück des einzelnen und Wertsteigerung[538] der Lebensgesamtheit – das sollen die Ziele aller Wege sein, die ein Kulturvolk beschreitet.

Diese Zukunftsarbeit muß schon beim Kinde beginnen. Zuerst muß es von jungen, kräftigen Eltern ins Leben gesetzt werden, gesund und wohlgebildet. Dann muß es Zeit haben, sich körperlich für das Leben zu formen. Kinder, deren Eltern durch ihren Beruf an die kahle Stadt gebunden sind, müssen jährlich mindestens vier Monate auf dem Land, im Walde leben. Der Staat hat ›Kinderparadiese‹ in den schönsten und gesündesten Gegenden seines Reiches zu schaffen. Hier gilt das Kind eines Arbeiters genau so viel wie das Kind eines Ministers. Buben und Mädchen leben da wie auch später in der Schule ganz so zusammen, als wären sie ein Geschlecht. Alles Natürliche wird natürlich genommen, und bei der von selbst sich bildenden Erkenntnis, daß nur das Ungesunde unsauber ist, wachsen die jungen Menschenkinder in Reinheit dem lachenden Leben entgegen.

Der unfühlbare Anfang der Schule – Lesen, erstes Rechnen, Stählung des Leibes, Gesang, Musik – muß den Charakter eines heiteren Spiels in Freiheit behalten. Die eigentliche Schule, das[539] Sitzen und feste Lernen, beginnt erst mit Eintritt des zehnten Lebensjahres. Drei Schulstunden am Morgen; der Rest des Tages muß Erholung sein, fesselnder Anschauungsunterricht in wichtigen Lebensdingen. Das heißt dann Volksschule und dauert drei Jahre. Die Erfüllung des notwendigen Pensums in dieser Zeit ist möglich, wenn kleine Klassen von fünfzehn bis zwanzig Schülern unter einem Lehrer gebildet werden, der seine Klasse durch alle drei Jahre zu führen hat. Für die Volksschule sind die besten Pädagogen mit reicher, umfassender Bildung auszuwählen. Ihre Lebensstellung muß eine so sorgenlose und unabhängige sein, daß sie ihrem wichtigen und schönen Berufe, aus Kindern Menschen zu machen, ungeteilt gehören können.

Nach der Volksschule tritt der Junge, welcher Arbeiter oder Handwerker werden will, in seine Lehrlingszeit – ein Dreizehnjähriger, der an Verstand und Körper reifer sein wird, als es heute die Fünfzehn- und Sechzehnjährigen sind, denen man im Alter von sechs Jahren das Gehirn erschreckte und den Rücken krumm bog. Es kommen zwei Lehrjungenjahre mit Lohn. Dann eine dreijährige Geselljungenzeit mit steigender Löhnung. Drei Vormittage der Woche gehören der Handwerkerschule, die nicht nur die Hände zu leiten,[540] auch den geistigen Horizont der jungen Leute zu erweitern hat. Es folgen, für die Achtzehnjährigen, zwei Jahre Militärdienst. Jeder Gesunde muß dienen, der Staat muß wehrfähig bleiben, Kampf gegen die Institution des Heeres ist Unsinn und Vaterlandsfeindschaft. Nach der Militärzeit ist der Arbeiter ein freier Mensch. Sein Lohn muß ausreichend sein zu sorgenlosem Leben. Heiratet der Arbeiter, wozu er mit zweiundzwanzig Jahren berechtigt ist, so erhöht sich sein Lohn durch staatliche Vorsorge zu einem Betrag, der für die Führung eines schlichten Hausstandes genügt. Für jedes Kind leistet der Staat einen Erziehungsbeitrag. Bei Gründung des Hausstandes ist der Arbeiter und Handwerker, dem ein Haussitz nicht erblich in jungen Jahren zufällt, gesetzlich verpflichtet, eigenes Dach und feste Heimat unter Staatshilfe auf hundertjährige Abzahlung zu erwerben. Der Sohn eines hausständigen Vaters soll, solange der Vater noch erwerbsfähig ist, Heimat und Dach bei Gründung eines Hausstandes für sich selbst beschaffen. Solcher Besitz darf nur vertauscht oder verkauft werden, um wertvolleren Besitz zu erwerben, die Lebenslage zu verbessern – oder wenn ein hausständiger Mann durch Erbschaft in den Besitz eines zweiten Hauses kommt.[541]

Für den Handwerker, der weitere Ausbildung nötig hat oder begehrt, kommen nach der Militärzeit zwei Gesellenjahre neben der Meisterschule. Mit dem zweiundzwanzigsten Lebensjahre ist seine Ausbildung vollendet. Der Mindergeschickte bleibt Handwerksgeselle unter der Leitung eines Meisters, der Befähigte gewinnt die Reife zur Meisterschaft und wird selbständig.

Die lieben kleinen Weiberchen, und zwar alle Gleichaltrigen, ohne Ausnahme, gehören nach der Volksschule an den Vormittagen dem Elternhause oder ihrem individuellen Bildungsbedürfnis; an den Nachmittagen haben sie durch zwei Jahre die Mädchenschule (für Handarbeit, Gartenpflege, Warenkunde usw.), durch weitere drei Jahre die Frauenschule zu besuchen, um alles zu lernen, was sie wissen und verstehen müssen, wenn sie Lebensgefährtinnen des Mannes, Hausfrauen und Mütter werden. Mit der praktischen Schulung während dieser fünf Jahre verbindet sich fortschreitender Unterricht in der Kunde des Lebensschmuckes, in der Pflege des weiblichen Körpers, in Tanz, Gesang, Musik und Kunstsinn, in der Fertigkeit, sich mit Einfachem geschmackvoll zu kleiden, eine Stube und eine Häuslichkeit zu einer Freude für Herz und Auge zu machen. Nach diesem Bildungsgange,[542] mit achtzehn Jahren, ist jedes Mädchen heiratsfähig. Vor diesem Alter darf kein Mädchen zu irgendwelcher Lohnarbeit verwendet werden. Und nach diesem Alter steht ihm, wenn es nicht gleich zur Ehe gewählt wird oder selbst der Ehe widerstrebt, nur die Wahl eines Berufes frei, der den Körper des Weibes nicht schädigt. Die dem Weibe widrigen Berufe sind gesetzlich festgestellt.

Bis zum 18. Lebensjahr sind Sohn und Tochter von den Eltern zu verpflegen, haben Tisch und Bett im elterlichen Hause. Ausnahmsfälle, in denen diese gesetzliche Bestimmung unerfüllbar wird, sind staatlich wie bei Erziehung der Waisen zu regulieren. Für den Besuch der Volksschule, wie der Mädchen- und Frauenschule, ist kein Schulgeld zu entrichten. Für Mädchen läuft der staatliche Erziehungsbeitrag – 200 Mark für jedes Kind – bis zur Erreichung des achtzehnten Jahres. Für die Lehrjungen im Alter von dreizehn und vierzehn Jahren verwandelt sich der Erziehungsbeitrag in den vom Staate zu leistenden Lehrjungenlohn von jährlich 360 Mark. Dieser Lohn erhöht sich für die Geselljungen im Alter von fünfzehn bis siebzehn Jahren jährlich um 120 Mark, die der Meister zu geben hat. Solche Entlohnung ist notwendig, um den Hausstand unbemittelter Eltern[543] zu entlasten, dem Bedarf an Arbeitern und Handwerkern durch die Anwartschaft auf frühzeitigen Verdienst ausreichende Kräfte zuzuführen, den Zudrang zu den höheren Schulen einzudämmen und die Entstehung eines Bildungsproletariates, das auf halbem Wege stecken bleibt, zu verhüten. Jeder Meister ist verpflichtet, zwei Lehrjungen ohne Lehrgeld anzunehmen und mindestens zwei Geselljungen in seiner Werkstätte zu beschäftigen. In Fabriksbetrieben dürfen Arbeiter unter 22 Jahren nicht angestellt werden. Als Fabriksbetrieb gilt jedes industrielle Geschäft, dessen Besitzer nicht die gleiche manuelle Handwerkstätigkeit leistet wie seine Arbeiter.

Der Geselljungenlohn von 720 Mark für jeden Achtzehnjährigen, wie der gleiche Jahresverdienst eines Mädchens mit Volksschulbildung, wenn es nach Beendigung der Frauenschule einen Beruf erwählt und zu erwerben beginnt, ist durch die gesetzliche Bestimmung gesichert: daß kein Arbeitgeber einen Arbeitenden mit geringerem Jahrlohn anstellen darf. Bei Dienstleuten, die von ihrer Herrschaft Wohnung und Kost erhalten, darf diese Leistung nicht höher als mit 360 Mark pro Jahr bewertet werden; somit beträgt der bare Jahrlohn für Dienstboten mindestens die gleiche Summe.

Alle Erhöhungen dieses Mindestlohnes regulieren[544] sich durch den Bedarf an Arbeitskräften und durch die Leistungsfähigkeit der Arbeitenden. Es sind staatliche Stellen für Arbeitsvermittlung einzurichten, an die alle Nachfragen und Angebote geleitet werden. So lange diese Staatsstelle dem Arbeitslosen eine Unterkunft zum Mindestlohn nicht verschaffen kann, hat sie ihn mit dem Monatsbetrag von 60 Mark zu soutenieren, unter der Berechtigung, ihn zu passanten Arbeitsleistungen zu verwenden, die vom Arbeitslosen ohne Widerspruch zu erfüllen sind.

Der Betrag von 720 Mark ist zugleich der vom Staat zu leistende eiserne Lebensbedarf für jeden durch Krankheit oder körperliche Gebrechen völlig Arbeitsunfähigen im Alter von über achtzehn Jahren, wie die Minimalpension für Kriegsinvaliden aus dem Arbeiterstande, der Ruhegehalt für bejahrte Arbeiter und Arbeiterinnen, soweit sie aus eigenem Erwerb eine Altersversorgung nicht besitzen.

Materielle Staatshilfe wird nur dem Bedürftigen geboten. Privater Besitz, dessen Ertrag dem eisernen Lebensbedarf entspricht, oder Erwerb, der diesen Betrag erreicht, entheben den Staat jeder Verpflichtung zur Hilfe. Wer nach Erreichung des heiratsfähigen Alters staatliche Hilfe empfängt, ist ohne politische Rechte. Solche Rechte genießen[545] mit dem zweiundzwanzigsten Lebensjahr nur die Freien, die sich selbst erhalten und von ihrem, den eisernen Bedarf übersteigenden Erwerbe dem Staate Steuer geben. Was vom Staate den Mädchen und Knaben bis zum achtzehnten Lebensjahre geleistet wird, ist gesetzlicher Anspruch des Kindes. Alle Staatshilfe in späteren Lebensjahren ist Darlehen, das nach Eintritt eigenen Erwerbes in Zuschlägen zur Steuerleistung zurückzuzahlen ist.

Jeder gesunde junge Mann von zweiundzwanzig Jahren ist heiratsberechtigt, ob er seinen Unterhalt selbst erwirbt oder staatliche Hilfe genießt. Der vom Staat zu leistende Hausstandsbeitrag – als eiserner Lebensbedarf der Ehefrau – beträgt 720 Mark. Jedes mittellose Arbeiterehepaar beginnt also seinen Hausstand unter eigenem Dach mit einem gesicherten Jahreseinkommen von 1440 Mark. Wie der Erziehungsbeitrag von 200 Mark für jedes Kind, so ist auch der Hausstandsbeitrag bis zu ausreichender Erwerbsfähigkeit des Ehemanns gesetzlicher Anspruch der vermählten Frau, nicht rückzahlbar, nicht steuerpflichtig. Der Staat hat grundsätzlich für den Abschluß der Ehe und für die Existenz des Kindes die Prämie zu leisten, die der Hausstands- und Erziehungsbeitrag bedeutet. Eine vermögenslose Arbeiterfamilie[546] mit vier Kindern besitzt also ihr eigenes Haus und ein jährlich durch den Staat gesichertes Einkommen von mindestens 2240 Mark. Es ist gesetzliche Bestimmung: daß kein Arbeitgeber einen verheirateten Arbeiter unter einem Jahrlohn von 1440 Mark anstellen darf. Durch Monopole hat der Staat dafür zu sorgen, daß der Preis der allgemeinsten Lebensmittel konstant und auch für den Vermögenslosen erschwingbar bleibt. In Zeiträumen von zwanzig Jahren sind die Ziffern der Mindestgehalte vom Staat zu regulieren und mit etwaigen Verteuerungen des Lebens wieder in Einklang zu bringen. Die Funktionen und Verpflichtungen der staatlichen Arbeitsvermittlungsstelle bleiben gegenüber dem verheirateten Arbeiter mit dem Anspruch auf einen eisernen Lebensbedarf von 1440 Mark die gleichen, wie gegenüber dem ledigen Arbeiter nach dem achtzehnten Lebensjahre.

Wie der Ledige nur bei steuerpflichtigem Jahreserwerb über 720 Mark, so tritt auch der verheiratete Arbeiter erst dann in den Besitz der politischen Rechte, wenn er ein selbstverdientes Jahreseinkommen über 1440 Mark versteuert und die Darlehen der Staatshilfe, die er nach dem achtzehnten Lebensjahre für seine eigene Person empfing, in Ratenzuschlägen zur Steuer zurückzuzahlen[547] beginnt. Ein Rückstand in diesen Abzahlungen und in der Steuerleistung hat eine Sistierung der politischen Rechte zur Folge. Wie einem Ledigen das Minimaleinkommen von 720 Mark, so kann auch einem verheirateten Schuldner weder sein Arbeiterhaus, noch der eiserne Lebensbedarf von 1440 Mark gepfändet oder genommen werden.

Ein Handwerker kann nur selbständiger Meister sein, so lang er ein politisch Freier ist und ein Jahreseinkommen von mindestens 2160 Mark besitzt, somit als lediger Mann einen Erwerb von mindestens 1440 Mark, als Ehemann einen Erwerb von mindestens 720 Mark versteuert. Die Erfüllung dieser Bedingung vorausgesetzt, verfügt ein Handwerkermeister, der Ehemann ist, vier Kinder besitzt, zwei Lehrjungen anzunehmen und mindestens zwei Geselljungen zu beschäftigen hat, über ein jährliches Minimaleinkommen von 2960 Mark. Für notleidend gewordene Meister tritt nicht mehr Staatshilfe, sondern Genossenschaftshilfe ein. Meister, welche den genossenschaftlichen Bestimmungen nicht genügen, verlieren die Meisterschaft und treten in den Gesellenstand zurück.

Nach den gleichen Grundsätzen werden die Existenzbedingungen in den höheren Berufen geregelt.[548]

Wer nach der Volksschule – sei's Junge oder Mädchen, es soll da kein Unterschied sein – das Recht zu höherer Lebensstellung erwerben will, kommt in die Mittelschule. Oder mag sie Gymnasium heißen! Diese Schule muß im ganzen Staate unitarisch eingerichtet sein und dauert fünf Jahre. Der täglich fünfstündige Unterricht wird nur am Vormittage gehalten. Am Nachmittage haben die studierenden Weibchen die Mädchen- oder Frauenschule zu besuchen, die studierenden Jungen gehören der körperlichen Ausbildung, der Musik, der Schulung in handwerksmäßigen Fertigkeiten, dem Anschauungsunterrichte durch Besuch von Werkstätten und Industriebetrieben. Keine Klasse darf mehr als zwanzig Schüler enthalten. Das Pensum des Gymnasiums ist von allem Überflüssigen und Entbehrlichen der bisherigen, veralteten Scholastik zu erlösen. Die Kenntnis der alten Sprachen ist auf ein für die allgemeine Bildung genügendes Maß einzudämmen, ihr exaktes Studium der Gelehrtenschule vorzubehalten. Dafür sind die modernen Sprachen – Englisch und Französisch, als Wahlfach eine dritte Sprache – in Methoden einzusetzen, bei denen man innerhalb dreier Jahre die fremde Sprache in praktisch verwendbarem Umfange sprechen und für geschäftliche Korrespondenz auch schreiben[549] lernt. Das wichtigste, eingehend zu behandelnde Fach ist das Deutsche, mit Schulung des Stiles, Literaturkunde und rhetorischen Übungen von der ersten Klasse an. Was weiterhin gelehrt wird, soll nicht den Charakter eines beginnenden Fachstudiums haben, nur allgemeine Vorbereitung für alle höheren Berufsarten sein, Basis für gesunde, universelle Bildung. Solche vorbereitende Fächer sind: allgemeine Geschichte, Geschichte der vaterländischen Politik, Geographie, Staatswesen, Geschichte der Religionen, Naturkunde, Elementarbegriffe der Physik und Chemie, Zeichnen, höhere Arithmetik, Geometrie, Grundbegriffe der Technik, kaufmännische Buchführung, Stenographie, Informationslehre über Handwerk, Handel und Industrie, Warenkunde, Hygiene, Kunst- und Schönheitslehre. Drei Jahreskurse dieser Schule sind obligatorisch für jeden Schüler und jede Schülerin. Das Repetieren eines Kurses ist ausgeschlossen; wer nicht vorwärtskommt, soll ein Handwerk lernen.

Der Unterricht ist so zu führen, der Lehrstoff so einzuteilen, daß der Schüler nach dem dritten, vierten und fünften Jahr vom Gymnasium weg zu bestimmten, eine Hochschulbildung nicht erfordernden Berufsgattungen abgehen kann, in diesen Berufen sofort verwendbar ist und gesetzlich geregelten[550] Minimalverdienst erhält: Handwerkerlehrlingslohn mit dem Zuschuß der für drei, vier, fünf Jahre fälligen Bildungsrente, die der jährlich wachsenden Geselljungenlöhnung entspricht. Die Schüler und Schülerinnen des Gymnasiums haben also, wenn sie nach dem dritten, vierten oder fünften Schuljahr zu den ihnen offen stehenden Berufen übertreten, das Recht auf Anstellung mit einem Minimaleinkommen von 720, 840 oder 960 Mark.

Für den Besuch der Mittelschule wird ein angemessenes Schulgeld geleistet. Alle Kosten dieser Schulzeit sind von den Eltern zu tragen. Für Waisen, wie für besonders befähigte Kinder unbemittelter Eltern sind Staatsstipendien vorgesehen. Ein solches Stipendium für die Dauer der Mittelschule muß jedem vermögenslosen Kind gewährt werden, das die für den Eintritt in die Schule vorgeschriebene Prüfung besteht und sich im Schulgang der folgenden Jahre oberhalb des Durchschnittes erhält. Die Schule ist streng zu führen, um für die höheren Berufe eine Auswahl der Begabtesten zu treffen. Nach dem dritten Jahr der Mittelschule ist das Recht zu einjährigem Militärdienst erworben, nach dem fünften Jahr das Recht zum Besuch der Hochschule mit offener Wahl für alle Berufe, wie[551] jetzt nach dem Absolutorium des Gymnasiums. Mit Ausnahme der militärischen Karriere stehen den studierenden Mädchen ebenso alle höheren Berufe offen, wie den jungen Männern, soweit diese Berufe nicht eine Tätigkeit verlangen, die dem weiblichen Körper nachteilig ist. Ein Mädchen, welches heiratet, darf nur Frau und Mutter sein, muß jedem anderen Beruf entsagen, auf alle bisher erworbenen Lohnrechte und Bildungsrenten verzichten. Es ist Gesetz: die Braut bringt nur sich selbst in die Ehe mit, sonst nichts. Der staatliche Hausstands- und Erziehungsbeitrag bleibt auch in den höheren Berufsklassen – mit Ausnahme der Offizierskarriere – der gleiche wie für den Arbeiter- und Handwerkerstand.

Die von der dritten, vierten und fünften Mittelschulklasse zu den offen stehenden Berufen Abgegangenen machen, nach einem praktischen Gehilfenjahre mit Gehalt, innerhalb des Berufes eine zweijährige Fachschule durch, unter jährlicher Erhöhung ihres Einkommens um den Zuschlag einer doppelten Geselljungenlöhnung. Es ist festes Prinzip für alle Berufe, daß die exakte Fachausbildung innerhalb des Berufes selbst und in besoldeter Stellung erworben wird – ähnlich, wie heutzutage die bereits besoldeten Offiziere die Kriegsakademie[552] besuchen. Der Fachschule gehören drei Vormittage mit vierstündigem und drei Abende mit zweistündigem Unterricht; die sechs Nachmittage der Woche und die drei übrigen Vormittage gehören der praktischen Berufstätigkeit. Alle Berufsgattungen, in denen sich eine ausreichende Fachbildung auf solche Weise nicht erzielen läßt, sind den Berufen beizuzählen, welche Hochschulbildung erfordern.

Mit dem neunzehnten, zwanzigsten oder einundzwanzigsten Lebensjahre erledigen die an die Mittelschule angeschlossenen Berufskategorien den einjährigen Soldatendienst. Nach dem Soldatenjahr sind sie freie Männer innerhalb ihres Berufes, mit dem zweiundzwanzigsten Lebensjahr zur Gründung eines Hausstandes berechtigt. Für sie entfällt der gesetzliche Zwang zur Erwerbung eines eigenen Daches; aber auch ihnen bleibt die Möglichkeit gewahrt, festen Wohnsitz unter Staatshilfe zu gewinnen. Ihr Eintritt in die politischen Rechte regelt sich unter erhöhten Gehaltsbeträgen nach den gleichen Bestimmungen, die für den Handwerker bestehen. Die Minimalgehalte – zugleich wieder Mindestbeträge der Invalidenpension und Altersversorgung – beziffern sich für die von der dritten, vierten oder fünften Mittelschulklasse Abgegangenen nach Erledigung des Soldatendienstes,[553] unter Zuschlag der doppelten Geselljungenlöhnung für drei Jahre, mit 1440, 1560 oder 1680 Mark, nach Gründung eines Hausstandes mit 2160, 2280 oder 2400 Mark. Die Familie eines subalternen Staatsbeamten sowie eines in freiem Berufe Angestellten ohne Hochschulbildung besitzt also nach Geburt des vierten Kindes ein staatlich gesichertes Minimaleinkommen von 2960, 3080 oder 3200 Mark, wovon der Betrag von 1440 Mark unversteuerbar ist. Funktionen und Verpflichtungen der staatlichen Stellenvermittlung bleiben, mit erhöhten Beträgen für den eisernen Lebensbedarf, die gleichen wie in den früheren Berufsordnungen. Rückstellung in eine geringer besoldete Berufsklasse ist ausgeschlossen. Der Minderbefähigte wird Zeit seines Lebens beim Minimalgehalte bleiben, der Begabte wird vorwärtskommen, Besitz erwerben.

Der Übertritt zur Offizierskarriere erfolgt nach der fünften Mittelschulklasse in gleicher Weise, wie bisher nach Absolvierung des Gymnasiums. Der Offizier ist im Verhältnis zu anderen Berufsgattungen von gleicher Vorbildungsdauer durch Zuschlag einer Offiziersquote höher zu besolden. Er stellt sein Blut und Menschenglück fürs ganze Leben in den Dienst des Landes. Und die Qualität seiner Lebensführung hat gesteigerten Anforderungen[554] zu genügen. Die Scheußlichkeit der Heiratskaution ist durch das Brautgesetz beseitigt. Den Ausfall gleicht der Staat durch den für Offiziersfrauen in doppelter Höhe zu bemessenden Hausstandsbeitrag aus. Der Sold für sich allein muß ausreichend sein für alle Lebensnotwendigkeiten des Offiziersstandes, um den Zugang zu diesem für die Sicherheit des Landes wichtigen Berufe unabhängig von privatem Besitz zu machen, ihn nur aus den begabtesten jungen Männern des Volkes rekrutieren zu können. Die Anzahl der jährlich in die Armee eintretenden Fähnriche ist gesetzlich festgelegt. Zwischen den Bewerbern wird die Auswahl durch strengste Prüfung der Kenntnisse, des geistigen Vermögens, der körperlichen Vorzüge und des persönlichen Menschenwertes getroffen. Unter Annahme einer Offiziersquote von 2000 Mark beträgt der Anfangsgehalt eines achtzehnjährigen Fähnrichs 2960 Mark, der Sold eines zweiundzwanzigjährigen, zur Gründung eines Hausstandes berechtigten Offiziers 3920, nach Abschluß der Ehe 5360 Mark. Für jedes Kind einer Offiziersehe leistet der Staat einen jährlichen Erziehungsbeitrag von 400 Mark bis zum achtzehnten Lebensjahre. Den Reiteroffizieren werden Pferde und Stallbedarf vom Staate geliefert. Der Fähnrichssold[555] von 2960 Mark ist zugleich die Minimalpension für invalid gewordene Offiziere und für Witwen der im Kriege Gefallenen. Die Reserveoffiziere treten für die Zeit ihrer Berufung zur Truppe in alle Soldrechte der aktiven Offiziere ein. Der Offizier genießt nach dem zweiundzwanzigsten Lebensjahr die gleichen politischen Rechte, ist wahlfähig und wählbar wie jeder andere Staatsbürger. Es wäre ein Verbrechen wider das Land, einen Beruf der sich aus den fähigsten jungen Männern des Staates zu rekrutieren hat, von der Mitarbeit am politischen Leben auszuschließen. Vom Sold des ledigen Offiziers sind 2960 Mark, vom Sold des verheirateten Offiziers 4400 Mark steuerfrei.

Wer nach Absolvierung der Mittelschule den Aufstieg zu den höchsten Zivilberufen erstrebt, dient zuerst als einjähriger Soldat und besucht dann die Hochschule, die in drei Jahren das für jeden Beruf notwendige theoretische Vorbereitungspensum zu erschöpfen hat. Nach dem dritten Jahrgang, also mit zweiundzwanzig Jahren, ist jeder Hochschüler berechtigt, einen Hausstand zu gründen, den gewählten Beruf in Freiheit auszuüben, oder staatliche Anstellung nach Maßgabe der notwendigen Beamtenzahl zu empfangen. Alle weitere Berufsausbildung hat auch hier innerhalb des Berufes zu[556] erfolgen. Wer Volksschulpädagoge, Mittelschulprofessor, Fachspezialist, akademischer Gelehrter oder Forscher werden will und durch besondere Auszeichnung im Schulgang hiefür befähigt ist, besucht dann noch, bereits in staatlicher Anstellung und als Mann zur Gründung eines Hausstandes berechtigt, die von drei bis zu sieben Jahren währende Gelehrtenschule.

Alle Kosten für die drei Jahre der Hochschulerziehung fallen zu Lasten der Eltern. Für Waisen, wie für besonders begabte Söhne und Töchter aus vermögenslosen Familien, sind auch hier ausreichende Stipendien vorgesehen, nach Prüfungen, die mit Auszeichnung zu bestehen sind. Die Schulnoten sind ein Wesentliches nur für die Zeit der Schule. Im Beruf entscheidet kein Schulzeugnis, nur die persönliche Leistung und Fähigkeit.

Jeder zweiundzwanzigjährige Hochschüler, welcher Staatsbeamter wird oder in einem freien Berufe Stellung nimmt, bezieht einen Mindestgehalt, der sich im Verhältnis zum Gehaltsanspruch der letzten Mittelschulklasse um die Bildungsrente für drei Hochschuljahre erhöht. Diese Rente, den höheren Kosten, der geistigen Arbeitsleistung der Hochschulzeit und der strengen Auswahl des fähigsten Menschenmaterials entsprechend,[557] besteht für jedes Jahr der Hochschule aus dem vierfachen Betrag der Geselljungenzulage. Ein absolvierter Hochschüler besitzt also zu Beginn seiner beruflichen Tätigkeit ein steuerfreies Minimaleinkommen von 2400 Mark, das sich bei Abschluß einer Ehe auf 3120 Mark erhöht. Diese Beträge bezeichnen auch wieder die unterste Grenze der Invalidenpension und Altersversorgung. Kein privates Unternehmen, keine städtische Verwaltung darf einen absolvierten Hochschüler unter diesen Gehaltsbeträgen in Stellung nehmen. Staatsbeamte empfangen diese Beträge als Anfangsgehalt. Für jene Hochschüler, die sich freien Berufen widmen, sind die Funktionen und Verpflichtungen der staatlichen Stellenvermittlung, mit erhöhtem Betrag des eisernen Lebensbedarfes, die gleichen wie für die vorausgehenden Berufsordnungen. Ärzte und Ärztinnen, deren notwendige Zahl für Stadt und Land gesetzlich festgestellt ist, beginnen ihre Praxis unter staatlicher Leistung des Minimalerwerbes. Der gesamte Landesbedarf an Berufsleuten mit Mittel- und Hochschulbildung bestimmt sich durch die Erfahrung, der Zugang ist durch Milderung oder Verschärfung der Schulforderungen so zu regulieren, daß dem Staate nicht übermäßige Lasten erwachsen, und daß dem Vorwärtskommen der[558] Leistungsfähigen durch allzu großen Andrang von Bewerbern keine ungerechte Schranke gezogen wird. Der Gewinn der politischen Rechte ordnet sich nach den gleichen Bestimmungen, wie sie für den Handwerker bestehen.

Die Gehaltsaufbesserungen und Beförderung der Offiziere, der Staats- und Stadtbeamten richten sich nach der gleichen Methode, wie sie bei privaten Unternehmungen üblich und notwendig ist: es entscheidet da nicht das Dienstalter, sondern die persönliche Leistungsfähigkeit. Der Staat kann ersprießlich mit sechzigjährigen Assessoren, Akzessisten und Assistenten arbeiten, doch er braucht zuweilen sehr notwendig einen dreißigjährigen Minister. Die Erhöhungen des Gehaltes sind so einzurichten, daß ein Staatsbeamter den seiner persönlichen Tüchtigkeit entsprechenden Höchstgehalt spätestens bis zu seinem fünfundvierzigsten Lebensjahr erreicht. Die Staatsbeamten sollen zu essen haben, so lange sie noch kräftig beißen können. Was sie jenseits der obersten Gehaltsgrenze leisten, soll dem zufriedenen Pflichtgefühl und dem frisch und froh gebliebenen Ehrgeiz entspringen. Wer Pflichtgefühl und reinlichen Ehrgeiz nicht besitzt, soll abtreten und den Arbeitsraum freigeben für einen Besseren.

Nach dem Minimaleinkommen der jungen[559] Männer und Mädchen mit Hochschulbildung (2400 Mark) ordnen sich alle materiellen Lebensrechte auch für die Hörer der Gelehrtenschule durch Zuschlag einer erhöhten Bildungsrente, die für diese Schule einheitlich ist, unabhängig von der Zahl der weiteren Schuljahre. Die Bildungsrente für den Besuch der Gelehrtenschule entspricht dem Betrag der Offiziersquote (2000 Mark) und wird zur Hälfte beim Eintritt in die Gelehrtenschule fällig, zur anderen Hälfte nach dem dritten Schuljahr.

Für alle Pädagogen, die eine Lehrtätigkeit an der Volks- oder Mittelschule anstreben, sind drei Jahre der Gelehrtenschule obligat. Unvermählte und kinderlose Männer können den Beruf des Pädagogen praktisch nicht ausüben. Wer Kinder mit Liebe zu Menschen formen soll, der muß am eigenen Herzen erfahren haben, was das heißt: Vater sein und ein Kind lieben.

Nach dem Abgang von der Gelehrtenschule, im fünfundzwanzigsten Lebensjahre – vermählt, mit einem Hausstandseinkommen von 5120 Mark, dem noch die Erziehungsbeiträge für die Kinder anzufügen sind – hat jeder pädagogische Novize eine dreijährige Lehrpraxis unter Aufsicht eines in langer Dienstzeit bewährten Schulmannes durchzumachen. Erst mit dem achtundzwanzigsten Lebensjahre[560] beginnt der junge Pädagoge die selbständige Lehrtätigkeit.

Zur Unterstützung der Schulmänner beim Unterricht der kleinen lieben Weibchen, in den Kinderparadiesen und in der Volksschule, werden unter den studierenden Mädchen, die sich dem pädagogischen Berufe widmen und eine ganz diesem Zwecke dienende Hochschulbildung erwarben, die Begabtesten und Gütigsten ausgewählt. Sie werden nicht durch Schönheit glänzen – sonst wären sie Frauen geworden. Doch in den Herzen und Seelen der Unschönen wohnt die tiefste, zärtlichste und beständigste Liebessehnsucht. Und ein Weib braucht selbst nicht Gattin und Mutter zu sein, um schön und heiß zu fühlen, welch kostbarer Lebenswert in einem Kinde blüht. Jedem Weibe, auch dem häßlichsten und einsamsten, gab die Natur dieses dürstende Wissen. Und die lehrenden Mädchen sollen auch als Unvermählte den Ehrentitel ›Mutter‹ führen. Sie werden treue, gütige Mütter von hundert, von tausend Kindern sein. Und das Kind, beim ersten Schritt in die Schule, die wie ein heiteres Spiel beginnt, wird in warme, zärtliche Augen schauen, wird Liebe fühlen, Liebe empfangen, und wird als erstes Wort unter fremden Gesichtern das[561] geläufigste seines jungen Lebens sagen können: Mutter!

Aus den Armen und Händen der jungen, gütigen Schulmütterchen kommen die Kinder ungeschreckt, vertrauensvoll, als Zehnjährige schon kräftig entwickelt, froh, gesund an Leib und Seele auf die unvermeidliche Holzbank, sind geistig reifer, fassen leichter, lernen freudiger und drängen flotter vorwärts als die abgezappelten Schulkrüppel der Vergangenheit. Der Prozentsatz der Unfähigen wird ein geringerer sein, weil das leibliche Material ein besseres und widerstandsfähigeres ist. Die Mittelschule wird leicht in fünf Jahren Umfangreicheres leisten, als bisher bei so viel überflüssigem Ballast von den leistungsfähig Gebliebenen in acht Jahren, von den Müden und Hinkenden in neun und zehn Jahren erzwungen wurde. Die jungen Männer kommen frischer zum Soldatendienst, heller und hoffnungsvoller zu frühem Beruf oder zur Hochschule – und vor allem: mit zweiundzwanzig Jahren, ob Arbeiter oder Akademiker, ist jeder junge Mensch ein fertiger und freier Mann. Er hat ein nahes Ziel vor Augen, ein sorgenloses und gesundes Lebensglück. Und da kann und muß von ihm verlangt werden, daß er Blut und Körper reinlich erhält bis zur Stunde[562] seiner schönen, unbeschmutzten Freude, bis zur Umarmung des jungen, blühenden Weibes, das er liebt, bis zu den heiligen Nächten, die ihn zum Vater machen.

Ein neuer, kraftvoller und reiner Hauch wird alles Leben durchströmen, aus dem gesunden Brunnen der Jugend werden Staat und Volk sich erneuern, veredeln und erhöhen. Seit vielen Jahrhunderten hat die Menschheit zu ihrem Schaden vergessen, was alle Erscheinungen der Natur uns lehren: daß das Leben für die Jugend da ist, nicht für das Alter – für Blüte und Frucht, nicht für die Zeit des Welkens. In einer Zukunft gesunder Natürlichkeit wird aber auch die Dauer der Jugend und ihrer Kräfte sich verdoppeln. Dann wird es den leis Ermüdenden leichter sollen, Platz zu machen für die Nachdrängenden. Und der gereifte Verstand der Alternden wird eine Säule für das nachwachsende Leben werden. Die Jugend darf begehrlich sein, das Alter muß sich bescheiden. Genuß des Lebens blüht dem Alter noch immer in schöner Fülle, vorausgesetzt, daß es seine wertvollste Freude in der zärtlichen Sorge für die Jugend erkennt.

Nach den gleichen Grundsätzen, nach denen der eiserne Lebensbedarf der Handwerker und Berufsleute staatlich gesichert wird, ist auch der[563] landwirtschaftliche Kleinbesitz zu regeln. Das bäuerliche Eigentum an Erde ist steuerfrei bis zum Ertrag des eisernen Lebensbedarfes. Was den übrigen Bürgern an Hausstands- und Erziehungsbeiträgen geleistet wird, das ist dem Bauer nach Möglichkeit an Land von entsprechendem Werte zu geben. Für die Kinder des Bauern ist der Schulgang der gleiche wie für andere Kinder. Auch Weib und Töchter des Bauern sind ausgeschlossen von jeder schweren Lastarbeit, die dem weiblichen Körper schädlich ist.

Um den Abzug der Arbeitskräfte vom Lande nach den Städten zu beschränken, ist die Besoldung der Bauernknechte in gleicher Höhe zu sichern, wie der Verdienst des Arbeiters in den Städten. Wie dem Arbeiter der Erwerb seines Hauses, so muß dem Bauernknecht für sich und seine männlichen Nachkommen der Erwerb einer eigenen Hube durch Kauf mit hundertjähriger Abzahlung ermöglicht werden. Wenn große Erbgüter von Besitzenden, nach denen keine Erben des engsten Blutes vorhanden sind, an den Staat heimfallen, sind diese Güter zu parzellieren und dem Verkauf an selbständig werdende Bauernknechte zuzuführen. Doch alles Waldland, das kluge Pflege verlangt und ein Lebensbrunnen für die Gesundheit des[564] Volkes ist, soll der Staat als Eigentum behalten, wenn es durch Erbfall in seinen Besitz gerät. Entbehrliche Wälder sollen gerodet und in Ackerland verwandelt werden.

Der Besitz eines Bauern besteht als unverkäuflich, so lange ein Sohn oder Enkel als bäuerlicher Erbe vorhanden ist. Erbberechtigt ist der älteste Sohn für den ganzen Besitz. Die jüngeren Söhne haben im Gut des Vaters Bett- und Tischrecht für Lebenszeit. Dieses Recht kann durch Beträge abgelöst werden, die sich nach dem Gutswerte richten, soweit er den eisernen Landbestand überschreitet. Ist der Besitz eines Bauern Tochtergut geworden, so hat bei Vermählung der Tochter, beim Heimfall ihres Gutes an den Staat, der von ihr gewählte Bräutigam das Vorkaufsrecht vor allen anderen Kaufbewerbern, wenn dieser Bräutigam nicht selbst schon Besitzer eines Bauerngutes ist. Es muß eine zärtliche Sorge des Staates sein, den bäuerlichen Besitz zu erhalten, die Zahl der Bauern zu vermehren. Erde ist ein ewiger Brunnen der Kraft.

Wie fruchtbare Erde, so ist das Blut alles Lebens eine schöpferische Macht. Drum muß es rein erhalten werden in seinen Kräften. Im Staate der gesunden Menschen ist die Liebe heilig, die[565] Ehe notwendig. Wer gegen die Liebe sündigt, begeht ein Verbrechen, das er büßen soll. Und von der Ehe ist ausgeschlossen, wer als Mann oder Weib am Gift der Liebe erkrankte, wer Verbrechen beging, wer mit unheilbarem Leiden behaftet ist, der Schwachsinnige, das Weib, das seinen Leib verkaufte, der Mann, der wider die Natur geartet ist. Diese Minderwertigen sollen einsam bleiben und erlöschen. Doch sie sollen Wohltat und Erbarmen genießen, nicht verachtet werden, sollen als Opfer und Märtyrer des kommenden Lebens gelten. Sie sind Schuldlose, an denen sich Torheit und Sünde vergangener Zeiten rächen.

Im Leben des Staates haben Mann und Weib nach Maßgabe ihrer Leistungen für das Land die gleichen Rechte, sind wahlfähig und wählbar. Nicht wählbar ist die Mutter eines Kindes, das sein achtzehntes Lebensjahr noch nicht erreichte. Weder wahlfähig noch wählbar sind Männer und Weiber, die nach den gesetzlichen Bestimmungen von der Ehe ausgeschlossen wurden.

Eine Wahlstimme besitzt jeder Mann, der als Soldat diente, vermählt ist und keine Staatshilfe genießt. Eine Wahlstimme besitzt jede Mutter von drei lebenden Kindern. Eine Wahlstimme besitzen alle Bürger und Bürgerinnen nach dem achtzehnten[566] Lebensjahr, wenn sie arbeiten und dem Staate Steuer leisten. Eine Wahlstimme steht jeder Ehefrau zu, deren an den Staat gefallener Brautbesitz einer Rente entsprach, für die sie als Unvermählte Steuer bezahlen müßte. – Eine Doppelstimme besitzen also: der Ehemann, der als Soldat diente und Erwerbssteuer leistet – und jede eheliche Mutter von drei Kindern, wenn ihr Brautgut ein versteuerbares Vermögen ausmachte. Allen übrigen Wählern und Wählerinnen steht nur die einfache Wahlstimme zu. Die Abgabe für Vermögen und ertragsfähigen Besitz irgendwelcher Art berechtigt noch nicht zur Wahlstimme des Steuerzahlers; nur jener Besitzende, der bis zum sechzigsten Lebensjahr auch arbeitet, selbst erwirbt und diesen Erwerb versteuert, ist wahlfähig mit einer Stimme.

Der parlamentarische Staat ist monarchisch. Die Zeit, in der gesunde Republiken bestehen konnten, ist längst vergangen. Im komplizierten Interessengetriebe des heutigen Lebens züchtet die Republik ungesunde Ehrsucht und unzuverlässige Gesinnung, macht zur Ungebühr die einzelnen mächtig über viele. Die Beständigkeit und das Ansehen des Staates soll sich verkörpern in einer auserlesenen Menschengestalt, in der Würde und Erscheinung des Herrschers. Im Hause des Landesfürsten gelten Eherecht,[567] Brautgesetz und Erbrecht in gleicher Weise wie für den Bürger. Erlischt die Generation eines Herrschers im erbberechtigten Stamme, so wählt das Volk einen neuen Landesherrn, dem es vertrauen, den es lieben kann.

Die Landesregierung besteht aus Gemeinde- und Stadtverwaltungen, Provinzialkammern, Reichstag und Reichsrat. Die Mitglieder des Reichsrates, in welchem Erwerb und Besitz, Wissenschaft, Armee und Kunst durch alle Berufsgattungen bei gleichwertiger Stimmenverteilung vertreten sein müssen, werden nach Vorschlag der Standes- und Berufsgenossenschaften vom Landesherrn auf Lebensdauer berufen. Die Entsendung zu allen übrigen Regierungskörpern des Landes erfolgt durch Wahl des Volkes. Alle Wahl ist geheim. Für die Führung politischer Ämter wird vom Staate keine Entlohnung geleistet. Nur den Unbemittelten aus dem Arbeiterstande wird bei Berufung zu politischen Ämtern der Erwerbsentgang vergütet. Offiziere und Beamte bleiben im Genuß ihres Gehaltes. Für Abgeordnete aus freien Berufen sind Erwerbsschädigungen, die ihnen aus politischer Tätigkeit erwachsen, durch die Berufsgenossenschaften auszugleichen. Die Ernennung der höchsten Staatsbeamten durch den Landesherrn ist wohl unabhängig[568] von der Zusammensetzung der politischen Parteien, aber die Minister sind dem Reichstag und Reichsrate gegenüber verantwortlich; ein parlamentarisches Urteil wider die Amtsführung eines Ministers muß mit Zweidrittelmajorität gesprochen werden.

Die Erziehung eines Volkes zu frischer Gesundheit, zu redlicher Menschenwertung und starker Heimatliebe, zu einem von Nahrungssorgen unbedrückten Da sein und zu klarer Lebensfreude ist auch eine Erziehung des Volkes zu festem Rechtsgefühl und zu reinlicher Lebensführung. Dieser pädagogische Gewinn und die Beseitigung des bittersten Kampfes ums Dasein wird die Zahl der Verbrechen vermindern, die Rechtspflege vereinfachen. Was Gefängnis, Zuchthaus oder Kerker heißt, ist abzuschaffen. Einen Menschen einzusperren, ist eine Scheußlichkeit; solche Strafe ist wider jeden erzieherischen Nutzen, macht den Bestraften krank und unkurierbar fürs Leben. Was Vergehen heißt, sühnbar und nicht entehrend ist, wird mit empfindlichen Vermögensbußen, mit zeitweiligem Entzug der politischen Rechte, mit Verlust der bürgerlichen Würden bestraft. – Unentziehbar, auch bei den schwersten Verbrechen, ist der ererbte Adelstitel; er ist ein Name wie jeder andere; und es darf nicht so erscheinen, als gäbe es eine Strafversetzung[569] des adeligen Verbrechers in den bürgerlichen Stand. – Jede straffällige Beleidigung eines Standes oder eines einzelnen ist durch Vermögensbußen, durch Schadenersatz an den Beleidigten und durch feierliche Abbitte vor der Öffentlichkeit zu sühnen. Grobe Verfehlungen um materiellen Vorteil ziehen den Verlust des gesamten Eigenbesitzes nach sich, für Vermögenslose die Stellung zu schweren und niedrigen Arbeiten bei Säuberung der Straßen und Kloaken. Schädigungen des menschlichen Lebens, die aus Leidenschaft, Irrtum oder Jähzorn entsprangen, müssen nach Schadenersatz und bei Entzug aller Lebensrechte gesühnt werden durch Übernahme lebensgefährlicher Arbeit (in Heizräumen der Schiffe, in Bergwerken mit schlagenden Wettern, bei Rettungsstationen für Schiffbrüchige); die tapfere Rettung zweier Menschen aus Todesgefahren gilt als Sühne. Schwere Verbrechen, an denen noch immer ein Entschuldbares ist, werden bestraft durch Verbannung zu abgeschiedenen Gemeinden der Lebenskranken und Verlorenen, mit Zwangsarbeit bei den mühseligsten Hantierungen – mit Aussicht auf Erlösung durch gutes Verhalten. Landesverrat, wie alle üblen Verbrechen, nach denen jede letzte Hoffnung auf Lebenserneuerung eines Verlorenen[570] ausgeschlossen erscheint, werden durch Verbannung nach unwirtbaren Inseln bestraft, unter der Möglichkeit, wüstes Land urbar zu machen, eine Erneuerung des Lebens in Hunger, Schweiß und Gefahr zu erringen. Infame Tücke, Verbrechen wider das eigene Blut, scheußliches Laster, Vertierung und völliger Verlust der Menschenwürde erfordern die Ausscheidung aus dem Kreise der Lebenden – nicht durch die Todesstrafe in der heutigen Form, kein Mensch darf Henker sein. Man wähle die Verurteilung zur unbewußten Selbsterlösung. Ein Weg, der nicht grausam ist, wird sich ersinnen lassen. Und kein zum Erlöschen Verurteilter soll das Urteil kennen, das über ihn gefällt wurde. Die Gerechtigkeit soll mitleidsvoll eine Wahrheit verhüllen dürfen, um einem verlorenen Geschöpfe die letzte Qual zu ersparen.

Die Rechtspflege muß alle Möglichkeiten erwägen, durch welche seelisch erkrankte Menschen wieder zu heilen wären. Gerechtigkeit, die nicht Erbarmen ist, wird schädlich für die Menschheit, wie eine mit dem Alpdruck vergangener Jahrtausende belastete Religion, die mehr den Teufel und die Hölle predigt als die Güte und den Frohsinn Gottes. Doch keiner Religion ist vorzuschreiben, was sie lehren soll. Alle Religion, wie alle Philosophie,[571] ist eine Bedürfnisfrage, deren Form und Inhalt sich regelt nach dem Herzens- und Geisteswert der Gläubigen. Es glaubt der Mensch, was er glauben kann; er fürchtet, was er fürchten muß, und hofft, was er zu hoffen wagt. Der gesündeste, freieste und reinlichste Mensch trägt immer den schönsten und gütigsten Gott in seiner Seele. Die Erziehung des Volkes zu froher Gesundheit wird auch eine Läuterung der Religionen werden. Die Religion ist frei neben dem Staate, der Staat muß frei sein neben den Religionen. Es können Religionsgemeinden gegründet werden wie Berufsgenossenschaften, wie philosophische Schulen. Der Staat hat da nichts dreinzureden, und umgekehrt ist's ebenso. Die Religion gehört in das Herz, in das Haus, in die Kirche, unter freien Himmel, aber nicht in die Schule, nicht in die Gesetzbücher des Staates. Der Zwang in religiösen Dingen erzeugt Heuchelei, befördert den Zweifel an Gott, den Haß wider jene, die sich seine Diener nennen. Eine Religion, welche Seelen zu werben hofft, muß sich um ihrer selbst willen frei machen von aller Zwangsbereitschaft eines unklugen Staates. Aber auch die Diener Gottes bleiben Bürger ihres Vaterlandes. Ihre Lebensführung darf keinem Gesetze des Staates widersprechen. Die[572] Verpflichtung zur priesterlichen Ehelosigkeit ist wider die gesunde Natur und darf vom Staate nicht geduldet werden, der um seines eigenen Lebens willen die Ehe und das Kind begehren und schützen muß. Und materielle Vorsorge, wie der Staat sie den Männern mit Hochschulbildung bietet, kann nur jener Priester für sich erwarten, der seine Bildung in den öffentlichen Schulen des Staates erwarb. Priester, die in anderen Schulen erzogen wurden, haben über den eisernen Lebensbedarf des Arbeitsunfähigen hinaus auf Vorsorge des Staates keinen Anspruch.

Von jeder materiellen Obhut des Staates, über den Mindestbedarf des Arbeitsunfähigen hinaus, sind auch ausgeschlossen: alle Gaukler, Schauspieler, Sänger, Musiker, Schriftsteller, Künstler und Dichter. Der Gaukler ist ein Überflüssiges; er mag aus seinem Leben machen, was ihm gelingt. Die anderen sind Schöpfer menschlicher Freude. Sie müssen freie Wege gehen, restlos freie Menschen sein, durch Tiefen steigen und über Höhen fliegen, in Kampf und Gluten ihr Können formen. Sie sollen leben von dem, was sie leisten und schaffen. Das geistige und künstlerische Eigentum ist vom Staate zu schützen, so lange jene leben, die es schufen. Nach ihrem Tode wird es Besitz des[573] Volkes, aus dessen geistigen Gütern sie ihr künstlerisches Werden ernährten. Doch solcher Besitz des Volkes soll nicht verschleudert werden, wie es seit Jahrhunderten geschah. In einem Staate kann es nicht herrenloses Land geben, also auch leinen herrenlosen Wert. Was nicht mehr Besitz eines Lebenden ist, wird Eigentum des Staates. Es soll durch Gesetz bestimmt werden: Alle herrenlos gewordenen geistigen und künstlerischen Werte, seit Anbeginn der menschlichen Kultur, sind Eigentum des Staates, in dem sie genützt und verwertet werden. Solcher Besitz wird dem Staate Milliarden bringen. Aber diese Erträgnisse sollen nicht zu beliebiger Verfügung des Staates stehen, nur wieder nutzbar werden zugunsten der Kunst, von der sie kamen. Es ist ein aus Staatsmännern, Volksleuten, Künstlern und Gelehrten gebildetes Kuratorium zu schaffen, das diesen ›Schatz der großen Geister‹ verwaltet, über die Unantastbarkeit der geistigen und künstlerischen Formen wacht und dem Volke für bescheidene Gegenleistung den Genuß des Edelsten vermittelt.

Bibliotheken und Lesestuben – Wärmestuben der Seele – sind in allen Städten und Dörfern zu begründen. Malerei und Skulptur sollen dem Volke nähergebracht, seinem Verständnis erschlossen[574] werden; man muß dem Volke den unkünstlerischen Kirchentrödel und das geschmacklose Hausgerümpel durch Vergleich mit wahrhaft Schönem verleiden, muß seinen Sinn für das Beste wecken, muß ihm gute Nachbildungen der edelsten religiösen Künste zugänglich und erschwingbar machen für seine Gotteshäuser, Nachbildungen der wertvollsten weltlichen Kunst für sein Haus und seine Stube. Früher einmal war Kunst auch zwischen den Wänden der Ärmsten. Das ist verloren gegangen, man muß es wieder finden. Und die Art, wie der Bürger, Handwerker, Arbeiter und Bauer sein Haus baut, muß nach guten Mustern vergangener Zeiten künstlerisch erneuert werden, so daß der Geplagte nach der Arbeit sich des Augenblickes freut, in dem er den Zaun seines Besitzes durchschreitet, die Schwelle seiner Stube betritt. So war's einmal. Fast ist es ein Märchen geworden. Doch manch ein Bauer unserer Berge weiß heute noch, was das bedeutet: Hausfreude! Und die es wissen, sind frohe Menschen.

Aus dem ›Schatz der großen Geister‹ soll man in volksreichen Städten Nationalbühnen errichten, die dem Theatererwerb nicht nachzulaufen haben, unabhängige Bühnen, die in musterhaften Darbietungen nur das Höchste der dramatischen[575] Kunst aller Zeiten pflegen. Der Preis der Plätze darf auch für den Ärmsten kein fühlbares Opfer sein. In weiter Umgebung solcher Städte sollen an Feiertagen billige Reisegelegenheiten eingerichtet werden, um allem Arbeiter- und Landvolk den Besuch von Mittagsspielen zu ermöglichen. Während der Frühlings- und Sommermonate sind von diesen Bühnen nach Dörfern und kleineren Städten wandernde Schauspieltruppen zu senden, die dem Volke, das nicht kommen kann, das Beste entgegenbringen. Ein Jahrzehnt solcher Kunstpflege: und das Volk ist besser, seelisch gesünder und froher geworden! Reine Kunst ist eine heilsame Korrektur des Lebens, ein mächtiger Zug nach aufwärtsführenden Wegen.

Und stabile und reisende Musikertruppen sollen formiert werden, die dem Volke Musik in bester Ausführung zu Gehör bringen, vorbildlich wirken, Schule machen und die Freude an der Musik und ihrer Pflege in jedem Haus beleben, in jedem Menschen erwecken. Musik ist eine Bändigerin des Tierischen, eine Trösterin bedrückter Herzen, eine Schöpferin des Frohsinns, eine priesterliche Erzieherin der Menschenseele. Gibt es Offenbarungen Gottes, so ist der belebte Klang eine solche, der beseelte Ton, der ohne Sprache von[576] allen Wundern und liebevollen Zärtlichkeiten des Ewigen redet. – Mensch! Vernimm eine frohe Weise – und dann fühlst du: Gott kann lachen! Und unter seinen unsichtbaren Schwingen wirst du ein Fröhlicher sein! –

Aus vergilbten Blättern meiner letzten Studentenjahre, aus Bruchstück gebliebenen Aufsätzen, aus flüchtig hingekritzelten Notizen und aus der Erinnerung hab' ich hier zusammengestellt, was ich als dreiundzwanzigjähriger Politiker von einer kommenden Zeit erhoffte.

Wenn ich am kleinen Marmortisch im Café Metropole solche Anschauungen äußerte, fand ich manchmal Zustimmung, häufig wurde leidenschaftlich gegen mich debattiert, und zuweilen wurde ich fürchterlich ausgelacht, als politischer Narr und bodenloser Phantast. Das erbitterte mich, machte mich rechthaberisch und bockbeinig, unbekehrbar in meinen Anschauungen. Und wenn ich heim kam in meine Schlafstube, vor Aufregung schwitzend, zapplig an Leib und Seele, dann lag ich oft bis zum Morgen wach und grübelte und rechnete für das Glück der kommenden Menschen. Jede Ziffer, die ich als gerecht erfand, jedes Zukunftsgesetz, an dem ich bosselte und formte, bis es mir gut und heilsam erschien, war getränkt mit der Pein und[577] Sehnsucht meiner eigenen, glücklos gewordenen Jugend. Ich begann diese freudeschaffenden Zahlen des ›eisernen Lebensbedarfes‹ zärtlich zu lieben, das Wort ›Bildungsrente‹ wurde mir eine köstliche Süßigkeit, und die ruhelose Marter meiner einsamen Nächte verwandelte sich für mich allmählich in etwas Notwendiges, in eine heilige Kraft, von der ich ein Erlösungswerk für die Menschheit mit untrüglicher Sicherheit erwartete. Es lag für mich etwas heiß Berauschendes in dem Gedanken: daß den noch Ungeborenen, für die ich grübelte und träumte, das ›Glück der Jugend‹ besser gelingen würde, als es mir geraten war!

Diese Ideen der ›Lebenserneuerung‹ nahmen mich so eisenfest in Anspruch, daß ich für Monate jeder anderen Arbeit vergaß. Und immer mußte ich aus mir herausschütten, was mein Herz zu einem Kürbis machte, für den die Brust zu enge wurde. Jeden meiner Kameraden, den ich erwischen konnte – in einer Wirtsstube, auf der Straße, in den Korridoren der Universität – jeden hielt ich an der Kittelfalte fest und redete andauernd auf ihn los, bis er sich plötzlich erinnerte, daß er einen notwendigen Gang zu machen hätte, zu dem er schleunigst verduftete. Der Geduldigste, den ich[578] um dieser Eigenschaft willen abgöttisch zu lieben begann – er besuchte das Konservatorium, hatte den sanften Namen Smolian und war ein tobendes Klaviergenie – dieser Geduldige wanderte Nächte lang mit mir bei Finsternis oder Mondschein durch die blühenden Gärten meiner ›besseren Welt‹. Dann plötzlich war dieser Ausdauernde in München nimmer zu finden. Es mußte mir genügen, daß ich selbst der einzig Gläubige blieb, den meine ›Thesen‹ gewannen.

Doch nein! Einen Viertelsgläubigen fand ich noch! In meinem Vater!

Ich erinnere mich eines Herbstnachmittages von wundersamer Milde. Zu München im Englischen Garten, in dem alle roten und gelben Bäume wie schönes Feuer leuchteten, ging ich mit Papa spazieren. Und da sprach ich von den brennenden Wirbeln, die in meinem Hirn und Herzen waren. Zuerst sagte der Vater wieder einmal: »Ach, geh, du Kamel!« Und fügte bei: »Zu solchen Dingen gehört doch Lebensreise und Erfahrung, die du noch nicht hast!« Aber dann hörte er aufmerksam zu und ließ mich mein Programm für den ›Staat der in Jugend Glücklichen‹ auskramen, ohne mich zu unterbrechen. Dann sah er mich freundlich an und sagte schmunzelnd: »Na ja, so ganz[579] sinnlos ist das nicht! Am besten gefällt mir dein Schulprogramm. Und das vom Schatz der großen Geister. Aber weißt du, bis so was wahr werden könnte, muß noch viel Wasser die Isar hinunterlaufen. Ja, wenn das einmal käme, daß man deine Welt der glücklichen Jugend einrichtet, dann möchte ich auch gern wieder jung sein! Und vorn anfangen! Das wär' schön!« Er schwieg. Auf seiner Stirne lagen zwei tiefe Furchen, und in seinen ernsten Augen blieb ein ziellos verlorener Blick. War's ein Rückschauen in die Kämpfe und Leiden seiner eigenen Jugend? In seine sieben Bräutigamsjahre? In die Sorgen seiner ringenden Beamtenzeit?

Er muß meiner Mutter in jener Nacht von unserem Gespräch was erzählt haben. Denn als ich am folgenden Mittag zur Mahlzeit heimkam, empfing mich Mama mit den heiteren Worten: »Oooh, 's Prophetle kommt! Jetzt sag mir gschwind, wieviel ich krieg in deinem Staat? Morgen muß ich ein paar Rechnunge zahle. Da könnt ich's brauche!« Sie packte mich lachend bei einem Schüppel meiner Haare. »Ach, Bub! Eh man die Welt ein bisserl besser macht, muß man 's Geldmänndle auf'm Häfele erfinden, das allweil voll ischt.« Und dann sagte sie ernst: »Aber hast schon[580] recht! Wer nie zum Bohren anfangt, kommt nie durchs Brettle durch.«

Eine unmeßbare Wassermenge ist seit jenem Tage die Isar hinuntergelaufen.

Vieles an meinen leidenschaftlich erfundenen Weltverbesserungsplänen von damals mag wohl jugendliche Torheit, halbe Lebenskenntnis und unerfüllbare Utopie gewesen sein. Doch mancher von den Träumen, die vor dreiunddreißig Jahren mein Gehirn durchfieberten, hat sich inzwischen zu praktischer Wirklichkeit verwandelt, oder ist auf dem Wege, Wahrheit zu werden. Und manches, was heute noch als ein Unmögliches erscheint, wird sich erfüllen in einer kommenden Zeit.

Mit dem Versuch, das Blut des Staates aus den Kräften der Jugend gesund zu erneuern, das Recht der Jugend ans Leben festzustellen und zu schützen, die Jugend früher zur Mitarbeit im Staate und mit unverbrauchter Frische zur Ehe zu bringen, die junge Liebe zu heiligen und das Werden des Kindes zu behüten – mit solchem Versuch wird wohl Frankreich den Anfang machen, wenn seine Armee in Friedenszeiten um ein Drittel zusammenschmolz.

Eine große und tiefe Menschenseele, ein fliegender Geist, der gebannt war in einen schwachen,[581] kranken und belasteten Körper, sang uns das funkelnde Lied vom Übermenschen. Dieses Lied wird Dichtung bleiben für alle Zeiten. Was es verhieß, wird nie Erfüllung werden – der Mensch ist Erde und wird Erde bleiben. Doch Erde kann blühen. Und das ist ein Erreichbares: die Menschen reinlicher, gesünder und ihres Lebens froher zu machen, als sie es heute sind.

Mit diesem Glaubenssatze will ich das ›Buch der Jugend‹ schließen.

Das ist kein Ende, nur wieder ein Beginn.

Mein junges Leben war ›frei‹ geworden. – Freiheit? – Es liegt im Wesen der Menschen, daß sie mit jeder Freiheit den Anfang machen: sie gründlich zu mißbrauchen. Das hab' ich besorgt. Sehr ausgiebig. Kaum hatt' ich nach Schwermut und Erbitterung das Lachen wieder ein bißchen gelernt, da drehte das Ringelspiel der süßen Lebensfreude mich ›Freien‹ sausend im Kreis herum und machte meine Sinne taumeln. Ich sagte damals immer: »meine sieben Sinne«! Als hätt' ich im Wirbel das vernünftige Zählen verlernt! Und kam ich halb zu Verstand, so ging die heuende Jagd nach Freude gleich wieder von neuem an. Ich meinte zu hellen Höhen zu klettern und verirrte mich zu dunklen Tiefen. Doch wo[582] die Wege allzu abschüssig wurden, war immer wieder die Schranke da, die mich von den gefährlichsten Purzelbäumen zurückhielt. War ich – um das Bild einer Würzburger Reminiszenz zu gebrauchen – auf die Schienen geraten, und brauste der Eisenbahnzug schon bedrohlich einher, dann machte das rasende ›Schimmelchen‹ meiner Natur doch immer wieder den flinken Sprung auf sicheren Boden. Und den klügsten aller Sprünge tat es in der grauenvollsten Nachtstunde meines Lebens. Wie damals auf der Bahnstrecke von Randersacker meine Soldatenkappe davonflog und unter die Räder kam, so verlor ich zu Wien in dieser Nacht des brennenden Schreckens, der Hunderte von Menschen ermordete, meinen Hut und meinen Mantel. Wo Mantel und Hut geblieben sind, das weiß ich nach achtundzwanzig Jahren noch immer nicht – ich weiß nur, daß ich im Höllenwirbel jener Flammen stunde das Beste und Wertvollste meines Lebens fand.

Das will ich im ›Buch der Freiheit‹ erzählen.

– Ein Kollegienheft aus jener Zeit, in der ich ein Doktor Eisenbart für die an Glücksverstopfung leidende Jugend zu werden hoffte, enthält neben literarhistorischen Notizen ein kleines, an den Rand gekritzeltes Lied, das mit den beiden Strophen schließt:[583]


»Von aller Sehnsucht, die mit Klagen

Mein Herz und meine Seele quält,

Beginnt mein heißer Mund zu sagen

Und frägt nach allem, was nur fehlt.


Bang lausch' ich meinen eignen Worten,

Und durch das Dunkel irrt mein Blick –

Dahier ist Nacht – und Nacht ist dorten!

Doch wo die Ruhe? Wo das Glück?«


Das Leben gab mir freundliche Antwort auf diesen etwas gereizten Schrei einer schlummerlosen Nacht. Es sprach zu meiner suchenden Seele: »Glück ist an jeder Stätte, wo du es zu erkennen und festzuhalten vermagst! Und schöne Ruh ist überall, wo dein Wille sie erschaffen kann!«

Die Pessimisten mögen zuweilen ausreichende Ursache finden, um vom Leben zu behaupten, daß es keine erquickliche Sache wäre. Aber die Klügeren sind jene, die in gläubigem Optimismus sagen. »So laßt uns aus dem Leben etwas Schönes machen[584]

Quelle:
Ludwig Ganghofer: Lebenslauf eines Optimisten. 3 Teile, Teil 3: Buch der Freiheit, Stuttgart [1909–1911].
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