146. Der Drache in Cotta bei Dresden.

[127] S.v. Weber. Bd. II. S. 395.


Im Jahre 1714 ist das Ehepaar Kirsten zu Cotta bei Dresden in Anklagestand gesetzt worden, weil sie den Drachen hätten, den Viele bei ihnen aus- und einfliegen gesehen, das Vieh behexten, so daß keine Butter gemacht werden konnte u.s.w.; allein unter dem 5. Novbr. wurden sie freigesprochen.

Quelle:
Johann Georg Theodor Grässe: Der Sagenschatz des Königreichs Sachsen. Band 1, Dresden 21874, S. CXXVII127.
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