Kupffer-Drucker.

[459] Kupffer-Drucker betriegen 1) Wenn sie die Farben und Fürnis nicht behörig zubereiten, die Kupffer-Blatten nach dem Auftragen die Farbe nicht sauber genug abwischen / oder aber zu wenig Farbe auftragen, folglich dem Verleger zu Schaden eine gar unsaubere und unanständige Arbeit an das Licht bringen / welches mehrentheils daher rühret, daß, da sie solten selbst Hand dazu anlegen, sie wohl ihre Weiber und Mägde über diese Arbeit stellen. 2) Wenn ihnen von dem anvertrauten Platten eine gewisse Anzahl Exemplaria abzudrucken, angedungen wird / sie über dieselbe vor sich noch einen heimlichen Nachschuß thun, und zu Nachtheil des Verlegers verbothener Weise verkauffen, wie mit Portraits und andern angenehmen Kupffern, die a parte verkauffet werden können, öffters zu Geschehen pfleget.


Mittel: Zu Abhelffung des ersten Puncts dienet / daß man mit der Zahlung zum theil biß zur Liefferung der Arbeit zuruck halte / und was daran untüchtig befunden worden / dem Verfertiger heim schlage. Bey dem andern hätte die Obrigkeit solcher Orten / wo besondere Kupffer-Drucker wohnen / diese auch darauf zuverpflichten / sich solches betrügerischen Nachdruckens bey hoher Straff zu äusern.

Quelle:
Hoenn, Georg Paul: Betrugs-Lexikon, worinnen die meisten Betrügereyen in allen Staenden nebst denen darwieder guten Theils dienenden Mitteln entdecket von ,-, Dritte Edition, Coburg 1724 [Nachdruck Leipzig 1981], S. 459.
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