Exequirer.

[19] Exequirer betriegen 1) Wenn sie mehr fordern als ihnen gebühret. 2) Wenn sie sich vor würckliche Exequirer ausgeben, da doch der Einnehmer ihnen nur anbefohlen, bey diesen oder jenen in vorbeygehen gütliche Erinnerung zu thun. 3) Wenn sie diejenigen, bey denen sie auf Execution gelegen, und welcher wegen ihrer angewöhnten Ungestimmigkeit[19] ihnen einiger massen hefftig begegnet, höhern Orts verunglimpffen, ob hätte er die Obrigkeit selbst touchiret.


Mittel: Keine verdorbene / liederliche und versoffene Leute / sondern vermögende und rechtschaffene darzu zu nehmen.

Quelle:
Hoenn, Georg Paul: Fortgesetztes Betrugs-Lexikon, worinnen die meisten Betrügereyen in allen Staenden nebst denen darwieder guten Theils dienenden Mitteln entdecket werden, Dritte Edition, Coburg 1730, [Nachdruck Leipzig 1981], S. 19-20.
Lizenz:
Kategorien: